Burgenland Tourismus
Urlaub daheim mit dem „Bonusticket“
Das Land fördert den Urlaub daheim mit einem „75 Euro Burgenland-Bonusticket“.
BURGENLAND. Das Burgenland Bonusticket, das seit 1. Juli genutzt werden kann, soll die Burgenländer dazu motivieren, den heurigen Sommerurlaub im eigenen Bundesland zu verbringen. Mit dem Burgenland Bonusticket unterstützt das Land Burgenland einschließlich 30. September 2020 Aufenthalte in teilnehmenden burgenländischen Beherbergungsbetrieben mit 75 Euro pro Person bzw. Vollzahler.
Viele Betriebe bereits ausgelastet
Eine erste Umfrage in heimischen Tourismusbetrieben hat ergeben, dass durch das Bonusticket nicht nur die Anzahl an Auskünften sprunghaft gestiegen ist, sondern dessen Einführung sich auch in der konkreten Buchungslage niederschlägt. Bereits sehr viele haben ihren Urlaub mit dem Vermerk „Burgenland Bonusticket“ gebucht. „Mit dem Bonusticket unterstützen wir das Hochfahren des heimischen Tourismus wirkungsvoll, wie jetzt auch eine erste Erhebung in den Tourismusbetrieben eindrucksvoll bestätigt. Das Comeback im Tourismus ist gelungen, erste Betriebe sind in den Sommermonaten bereits zu 100 Prozent ausgelastet“, freut sich Tourismusreferent LH Hans Peter Doskozil.
Wichtige Fragen & Antworten
Wer hat Anspruch auf das Burgenland Bonusticket?
Anspruch auf das Bonusticket haben all jene Personen, deren Haupt-bzw. Nebenwohnsitz sich im Burgenland befindet. Nur Vollzahler sind berechtigt, das Burgenland Bonusticket in Anspruch zu nehmen.
Wer ist ein Vollzahler?
Als Vollzahler gilt jene Person, die den vollen Preis pro Übernachtung bezahlt. Wenn eine Person aufgrund des Alters einen reduzierten Nächtigungspreis zahlt, so ist diese Person kein Vollzahler. Dies variiert von Betrieb zu Betrieb.
Die Aussage, dass Personen ab 14 Jahren Vollzahler sind, ist nicht richtig! Jeder Betrieb kann selbst definieren und hat wahrscheinlich bereits definiert, ab welchem Lebensjahr der volle Preis zu entrichten ist.
Im Falle von Ferienwohnungen oder Apartments, wo schlussendlich ein Gesamtpreis gilt, es keine Preisstaffelung gibt und es auch keinen pro Person Preis gibt, kann das Burgenland Bonusticket pro Person geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist ein Haupt- oder Nebenwohnsitz des Gastes im Burgenland.
Somit gilt als Vollzahler jene Person, die den vollen Preis zahlt und von einer Preisstaffelung ausgenommen ist.
Wo kann das Bonusticket geltend gemacht werden?
- Privatzimmervermieter
- Gewerbliche Nächtigungsbetriebe
- Campingplätze
Jedenfalls nur in burgenländischen Beherbergungsbetrieben.
Wo finde ich eine Liste der teilnehmenden Betriebe?
Grundsätzlich kann jeder burgenländische Beherbergungsbetrieb selbst entscheiden, ob er an der Aktion teilnehmen möchte. Daher wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei dem jeweiligen Betrieb zu erkundigen.
Wie lange ist das Burgenland Bonusticket gültig?
Der Aktionszeitraum endet mit 30. September 2020. In diesem Zeitraum müssen die als Minimum geforderten 3 Nächtigungen am Stück auch konsumiert werden.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um das Bonusticket geltend zu machen?
- Haupt-bzw. Nebenwohnsitz im Burgenland
- Eine Nächtigungsdauer von 3 aufeinanderfolgenden Nächten im selben Betrieb
- Der Nächtigungsgast muss Vollzahler sein.
- Das Bonusticket muss bei einem burgenländischen Beherbergungsbetrieb eingelöst werden.
Was muss für die Geltendmachung des Bonustickets vorgewiesen werden?
Um das Bonusticket geltend zu machen, müssen keine Unterlagen mitgebracht werden. Bei dem Burgenland Bonusticket handelt es sich um keinen physischen Gutschein.
Es müssen nur die geforderten Bedingungen (Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland sowie Vollzahler) erfüllt werden, um das Bonusticket geltend zu machen.
Wie oft kann das Bonusticket geltend gemacht werden?
Das Bonusticket kann im Aktionszeitraum pro Person nur einmal geltend gemacht werden. Mehrfacheinlösungen werden strafrechtlich geahndet.
Wann kann das Bonusticket nicht eingelöst werden?
- Bei einem zugewiesenen Kuraufenthalt
- In Verbindung mit weiteren Rabattaktionen z.B.: 2+1 Nacht gratis
- Bei Pauschalreisen, die über Reisebüros gebucht worden
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