"Verfallsfristen sind zum Teil sehr kurz"
Vorenthaltene Zahlungen einfordern: Zeitgerecht melden und detaillierte Aufzeichnungen zeigen.
EFERDING (bea). 2255 Beschäftigte wandten sich mit Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht im ersten Halbjahr 2014 an die Arbeiterkammer (AK) Eferding. Hauptsächlich ging es um offene Löhne und Gehälter sowie nicht bezahlte Überstunden und ungerechtfertigte Lohnabschläge. Von Jahresbeginn bis Ende Juni brachte die AK Eferding durch Interventionen insgesamt 653.100 Euro an vorenthaltenem Entgelt für ihre Mitglieder ein. "Wir raten jedem Arbeitnehmer dringend, täglich detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und bei offenen Ansprüchen auf Verfallsfristen zu achten, die mitunter sehr kurz sein können", betont AK-Bezirksstellenleiter Franz Brutter.
Arbeitsbereitschaft zählt
Ein Problem stellen laufend auch sogenannte Minusstunden dar: Es kommt vor allem bei Teilzeitkräften vor, dass sie bei geringer Auftragslage vom Chef nach Hause geschickt werden, obwohl sie arbeitsbereit sind. Diese Zeit wird dann in manchen Fällen als "Minusstunden" verrechnet. Doch dies ist nicht zulässig: "Wenn der Chef auf die Arbeitsleistung verzichtet, obwohl der Arbeitnehmer zur Arbeit bereit ist, ist diese Zeit zu bezahlen – genauso, als wenn gearbeitet worden wäre. Minusstunden können in einem solchen Fall nicht entstehen", erklärt Brutter.
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