NEWSLETTER VON VATERVERBOT.AT --- Erscheinungsdatum: 05.09.2012
Liebe Freunde von Vaterverbot,
Alles zum Thema Familienrecht des 21. Jahrhundert. Der Neue Newsletter der Familien- und Vätervereinigung ist erschienen. Anbei steht euch der neue Newsletter von Vaterverbot zum Download zur Verfrügung.
VOLLTEXT unter: http://www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/newsletter/Vaterverbot_Newsletter_Nr_09-2012.pdf
Hier die Überschriften der Themenbereiche:
ALLEINIGE OBSORGE VERFASSUNGSWIDRIG
Mit der Aufhebung des §166 ABGB, wonach bei unehelichen Kindern alleine die Mutter mit der Obsorge betraut werden soll, setzt der VFGH einen Meilenstein, der als erster wichtiger Schritt zu einem modernen Familienrecht zu sehen ist.
BÜRGERINITIATIVE
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LEGALISIERUNG DER KINDESENTFREMDUNG DURCH DIE HINTERTÜR
Die Äußerungen von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in einem ,
läßt den Schluss zu, dass sich nach jahrelangen Diskussionen zur Änderung des mittlerweile antiquierten Familienrechts, eigentlich nichts ändern soll. Die Frauenministerin versucht, mit neuen Gesetzesformulierungen die menschenrechtsverletzenden Auswirkungen des bisherigen Familienrechts zu legalisieren.
AUFENTHALTS- UND BESTIMMUNGSRECHT
Wohnortwahl entscheidet wie Kinder nach Trennungen betreut werden
Leben zwei Elternteile getrennt, so ist die Wahl des Wohnorts, die alles entscheidende Frage, ob die Kinder künftig überhaupt noch Kontakt zu beiden Elternteilen pflegen
können und welche Form der Kinderbetreuung überhaupt möglich ist.
GEMEINSAME OBSORGE
Werden in Österreich künftig beide Elternteile ihre Kinder betreuen dürfen?
SPÖ WILL KINDERN weiterhin den Zugang zu ihren Väter vereiteln und stellt sich schützend vor Menschenrechtsverletzerinnen
KINDERBETREUUNG – KEINE PRIVATSACHE DES VATERS MEHR?
Kinderbetreuung zukünftig kein „Privatvergnügen”?
Bei einem Besuch 2008 im Frauenministerium wurde dem Verein vaterverbot.at die Frage, warum Väter, die ihre Kinder regelmäßig betreuen, nicht genauso ein anteiliger Kindesunterhalt seitens der Mutter zusteht, wie folgt beantwortet: Väter, die ihre Kinder betreuen, sind dazu nicht verpflichtet. Es ist sozusagen ihr „Privatvergnügen“, während die Mutter dazu verpflichtet ist.
GELTENDE OBSORGEREGELUNGEN
Wie sinnvoll ist die geltende Obsorge-Regelung, und was ist an der anhaltenden Diskriminierung unehelicher Väter "fortschrittlich"?
Was verbindet politisch Linke mit Missständen wie Lohnschere, Armutsfalle für Alleinerziehende und Menschenrechtsverletzungen? Der unermüdliche Kampf dafür, eben diese Missstände endlich zu beseitigen und zwar vorbehaltlos? So stellt es sich zumindest das redliche linke Herz vor. Überprüfen wir diese Annahme
Weitere Themen zum Nachlesen unter:
Auf Mein Bezirk: http://www.meinbezirk.at/themen/vaterverbot.html
oder
Facebook: http://www.facebook.com/jurgen.baumgartner.988
Euer
TEAM VATERVERBOT (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
www.vaterverbot.at
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