ÖVP mit neuem Jagdgesetz unzufrieden, nun folgt Anfechtung vor dem Verfassungs-Gerichtshof
EISENSTADT. Im März dieses Jahres wurde das neue burgenländische Jagdgesetz beschlossen. Allerdings gegen die Stimmen der ÖVP, die von „verfassunsgrechtlichen Bedenken“ sprach.
„Nun soll eine Anfechtung vor dem Verfassungs-Gerichtshof Klarheit bringen“, sagt ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz. Neben den elf Mandataren der Volkspartei unterstützt auch der unabhängige Mandatar Gerhard Steier die Anfechtung.
„Schleichende Enteignung“
Sagartz zählt drei Hauptgründe für die Anfechtung auf: „Zehn Prozent des Jagdpachtvertrags werden für die Wildschadensverhütung abgezweigt. Der Verwendungszweck ist unklar, das ist eine schleichende Enteignung. Zweitens gibt es einen Selbstbehalt bei Jagdschäden und Höchsthaftungsgrenze. 30 Euro pro Hektar sollen dem Grundbesitzer erstattet werden. Das ist pure Willkür. Und drittens dürfte es verfassungsrechtlich problematisch sein, dass zwei Personen von der Landesregierung in den Landesjagdverband entsandt werden.“
SPÖ: „Parteipolitische Geisterfahrt“
SPÖ-Jagdsprecher Wolfgang Sodl bezeichnet die von der ÖVP angekündigte Verfassungs-Gerichtshof-Beschwerde als „parteipolitische Geisterfahrt.“ Die Volkspartei riskiere aus rein parteipolitischen Gründen Schaden für Jäger und Landwirte, „die es nicht verdient haben zum Spielball einer Partei zu werden, die sich offenbar als Lobby der Gutsherren und der Gatterjagd versteht“, so Sodl.
FPÖ: „Schlechter Stil“
Kritik kommt auch von FPÖ-Klubobmann Géza Molnár: „Grundsätzlich ist eine Anfechtung selbstverständlich legitim. Andererseits zeugt es von sehr schlechtem Stil, zuerst die Mitarbeit an einem Gesetz zu verweigern, um es dann vors Höchstgericht zu zerren.“
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