Verstoß gegen Corona-Maßnahmen
14-jähriger Schulbub „darf“ ins Gefängnis
Ein 14-jähriger Schüler aus St. Valentin soll wegen Verstoßes gegen das Corona-Maßnahmengesetz 360 Euro zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Für FPÖ-Familiensprecherin Edith Mühlberghuber ist dies „ungesetzlich und ein Skandal sondergleichen.“
ST. VALENTIN. Weil ein 14-jähriger Schüler im April während der Ausgangsbeschränkungen eine Freundin besuchte, soll er nun wegen Verletzung des Corona-Maßnahmengesetz 360 Euro bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden antreten. Und das, obwohl das Gesundheitsministerium am 27. April mitteilte, dass private Treffen der seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen zulässig sind. Eine „missverständliche Formulierung“ auf der Website des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahegelegt hat, wird geändert.
Am „Tatort“
„Tatort“: Der Gemeinschaftsgarten einer Wohnanlage in St. Valentin knapp im April. Drei junge Burschen besuchen eine Freundin, die zusätzlich zur Isolation die Tage auch noch mit einem Gipsfuß fristen muss, die Jugendlichen sitzen auf Bänken im Freien, unterhalten sich. Plötzlich taucht die Polizei auf. Eine anonyme Anzeige. Die Jugendlichen ergreifen panisch die Flucht, das Mädchen mit dem Gipsfuß ist zu langsam, sie wird von der Polizei gefasst und nennt den Exekutivbeamten die Namen der „Mittäter“. Wenige Tage später flattert eine Strafverfügung der BH Amstetten ins Haus eines der Teenager, einem 14-jährigen Burschen: Er soll wegen einer „Verwaltungsübertretung“, einer Verletzung des Covid-19-Maßnahmengesetzes, 360 Euro Strafe zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden antreten. Der Bub - noch Schüler - ist mit dieser Summe ebenso überfordert wie Mutter (in Kurzarbeit) und Vater (arbeitssuchend).
Keine Freiheitsstrafe für unter 16-Jährige
Nachdem zwei Einsprüche, gegen diese unter anderem wegen einer Fristüberschreitung von nur einem Tag, abgelehnt wurden, wandte sich der Vater hilfesuchend an FPÖ-Bezirksparteiobfrau Nationalratsabgeordnete Edith Mühlberghuber, die ihm prompt Unterstützung zusagte. „Das Verwaltungsstrafgesetz §58 Abs.2 besagt ganz klar, dass über Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Freiheitsstrafe verhängt werden darf“, so die Freiheitliche Familiensprecherin. „Überdies soll der Jugendliche eine Geldstrafe von 360 Euro bezahlen, erlaubt wären laut NÖ Jugendgesetz jedoch maximal 200 Euro.“ Besonders empört ist die Bezirksparteiobfrau darüber, dass Bundeskanzler Kurz am 13. Mai ohne jegliche Sicherheitsmaßnahmen oder darauf folgende Konsequenzen durch eine Menschenmenge im Kleinwalstertal spazierte. „ Aber ein 14-jähriger Schulbub soll wegen eines Treffens mit drei Freunden 360 Euro zahlen. Das ist ein Skandal sondergleichen.“ Im Menschenrechtsausschuss des Nationalrates sprach sich VP-Innenminister Karl Nehammer am 23. Juni gegen die Oppositions-Forderung einer generellen Aufhebung aller Corona-Strafen aus, eine Generalamnestie sei „nicht zielführend“.
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