Schanigärten Enns
Wirtesprecher Wolfgang Brunner will früher öffnen

- Gastgärten sollen laut Brunner witterungsbedingt bereits vor 1. April öffnen dürfen.
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Wolfgang Brunner, Wirtesprecher von Linz-Land, möchte die Schanigärten in Enns früher öffnen lassen.
ENNS. In einem Brief an die Gemeinde- und Stadträte von Enns hat Wolfgang Brunner für eine Erlaubnis zur früheren Öffnung der Schanigärten in Enns plädiert. „Ich habe mir unter anderem die Frage gestellt, was Touristen, aber auch generell die Ennser Bürger im Frühling, wenn die ersten Sonnenstrahlen für angenehme Temperaturen sorgen, in die Ennser Innenstadt zieht. Was sie tatsächlich in die Innenstadt zieht, weiß ich nicht. Was ich aber weiß ist, dass sie gerne in den Schanigärten sitzen würden, ein Eis essen, einen Kaffee trinken oder kurz: für einige Zeit den erwachenden Frühling genießen", schreibt Brunner.
Im Gemeinderat festgelegt
Derzeit schreibt die Regelung, welche im Gemeinderat bestimmt wurde, vor, dass Schanigärten von 1. April bis 30. September betrieben werden dürfen. In seinem Brief schlägt Brunner vor, dass eine Stadt „eventuell ein bisschen flexibler agieren könnte". Dem Wirt aus Enns gehe es nicht darum, den kompletten Gastgarten vor dem 1. April zu öffnen. Er spreche lediglich von zwei Reihen und das nur bei jenen Schanigärten, die bereits erste Sonnenstrahlen abbekämen. Laut Gemeinde müsse in der Tarifordnung aus Haftungsgründen jedoch ein fixer Zeitraum angegeben werden und somit können auch vom Bürgermeister keine witterungsbedingten Ausnahmen gemacht werden. Weiters weist die Gemeinde darauf hin, dass für die Errichtung und den Betrieb eines Schanigartens eine straßenpolizeiliche Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich ist. Auch hier können keine situations- oder witterungsabhängigen Bewilligungen ausgestellt werden.
Neues Datum bestimmen
Am Donnerstag, 4. April, hat Bürgermeister Franz Stefan Karlinger den Geschäftsführer der TSE Max Homolka, Wolfgang Brunner und die zuständige Stadträtin Rita Sengseis-Spindler zu einem Gespräch eingeladen.
„Für die Betreibung eines Schanigartens wird öffentliches Gut genützt. Dazu ist unter anderem aus Haftungsgründen eine Verordnung des Gemeinderates notwendig. Obwohl ich eine Verlängerung der Öffnungszeiten begrüßen würde, liegt es nicht in meinem Kompetenzbereich witterungsbedingte Ausnahmen entgegen dem Gemeinderatsbeschluss vorzunehmen. Dazu ist eine Abänderung der Verordnung notwendig. Vorstellbar wäre eine Erweiterung der Gastgartensaison von Mitte März bis Mitte Oktober. Dies wird im nächsten Wirtschaftsausschuss und nachfolgend im Gemeinderat behandelt“, sagt Bürgermeister Karlinger.
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