Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

DGKP Martin Kräftner | Foto: Martin Kräftner

Selbst bestimmen dürfen! Vorsorgen aber wie?


Es werden folgende Fragen beantwortet:
Was kann ich mit einer Patientenverfügung bestimmen?
Was ist der Unterschied zwischen einer verbindlichen und einer beachtlichen Patientenverfügung?
Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht?
Kann ich durch eine Vorsorgevollmacht eine eventuelle Besachwalterung vermeiden?
Wer darf für mich Entscheidungen treffen, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?
Wie lange gilt eine Patientenverfügung?
Muss ein Arzt sich an meine Patientenverfügung halten?
Falls ich jemals einen Sachwalter brauche, kann ich auch selber bestimmen wer das sein soll?

Herr Martin Kräftner ist diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und hat eine 15-jährige praktische Erfahrung im intensivmedizinischen und geriatrischen Bereich; seit Sept. 2001 ist er in der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft tätig.
Er hat maßgeblich bei der Erstellung der umfassenden Arbeitsmaterialien zur Erstellung einer Patientenverfügung mitgewirkt.
Zudem ist er Zertifizierter Partnerschaftstrainer der NÖ Landesakademie und Referent der Akademie für Familienpädagogik.
www.patientenanwalt.com

Wann: 22.10.2014 19:45:00 Wo: Pfarrheim, Hauptpl. 15, 4300 Sankt Valentin auf Karte anzeigen
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