VERBAND FREIER JOURNALISTEN: Wir fordern ALLGEMEINE RELIGIONSFREIHEIT
Eigentlich ist es immer wieder erstaunlich für mich, liebe Freunde, wie unterschiedlich die Menschenrechte für die verschiedenen Religionen von den Gremien in Europa, sowohl in der EU als auch inzwischen bei den Bundesverfassungsgerichtshöfen ausgelegt werden.
So hat zum Beispiel gerade erst wieder das deutsche Bundesverfassungsgericht das gerade erst generell in Bayern erlassene Kopftuchverbot für Lehrerinnen in den Schulklassen gekippt, weil dieses, so der Bunderverfassungsgerichtshof im Bezug auf der Religionsfreiheit so notwendig wäre.
Hat denn nicht der selbe Gerichtshof erst unlängst gemeint: Die Forderungen nach Abschaffungen der christlichen Feiertage und die Entfernung der Kreuze aus den Schulklassen wäre korrekt?
Dabei finde ich keine Sure im Koran, welche es fordern würde, dass Frauen ein Kopftuch tragen, bei Paulus ist dies anders, der fordert, dass sich die Frau das Haar vor Gott abschneidet oder bedeckt, sehr wohl aber das Kreuz in der Bibel.
Sicherlich, der Islam kann letztendlich nichts dafür, wenn Politiker und Politikerinnen Entscheidungen treffen und er ist es auch nicht, welcher beim Bundesverfassungsgerichtshof, ja, welcher beim EUGH Menschenrechte für Christen ganz einfach ignoriert. Das sind Behörden.
Aber: Für mich als Christ stellt sich hierbei dann schon eine Frage:
Warum eigentlich achtet der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof, der EUGH, die EU und wie all die Gremien heissen, die offensichtlich seit etlichen Jahren Krieg gegen das Christentum führen zwar den Glauben, die Religion des Islams, ignoriert aber die jahrhundertealten Traditionen meines Glaubens, des Christentums?
Heisst es nicht in den allgemeinen Menschenrechten:
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Wirklich?
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