EU-Austrittsvolksbegehren 24.6.-1.7.2015: Ein Fall für die Pressefreiheit
„Warum wir uns jetzt, wo es darum gehen würde Europa gegen die Islamisten zu verteidigen in diesem Bereich nicht sehr viel stärker einsetzen würden,“ hat uns gestern jemand von der PEGIDA gefragt und von mir eine ziemlich einfache Antwort bekommen: „Wir haben grössere Probleme“.
Und da meine ich ausnahmsweise nicht den Street Start Socialcenter in der Buchengasse, nein österreichweite.
Da hat es nämlich unsere Frau Rauscher geschafft, beim dritten Anlauf endlich die Rechtmässigkeit der 300.000 Unterschriften für ein EU Austrittsvolksbegehren sicherzustellen und diesmal konnte noch nicht einmal die Regierung widersprechen, das EU Austrittsvolksbegehren wird also planmässig in der Woche vom 24.6.-1.7.2015 durchgeführt werden, da versucht man die Initiatoren schon wieder auf eine neue Weise zu behindern und zwar indem man den Medien versucht einzubläuen: Berichtet nicht darüber, damit niemand hin geht.
Ganz ehrlich, Freunde, da beginnt die österreichische Verfassung mit dem Artikel 1: „Österreich ist eine demokratische Republik. Das Recht geht vom Volke aus“ und da haben wir ein für die Allgemeinheit mit Sicherheit presserelevantes Thema, nämlich den EU Austritt und da fordert man von der Regierung, die Pressefreiheit einzuschränken?
Da versucht man ein prässantes Thema vom Tisch zu bekommen, in dem man versucht es einfach tot zu schweigen?
Da fragt man sich doch: Warum hat unsere Regierung so eine Vorgehensweise denn überhaupt notwendig?
Und: Wie würde so ein Volksbegehren wohl ausgehen, wenn es nicht behindert würde?
Da fragen wir uns vom Christlichen Verband Freier Journalisten ob es dann nicht gerade unsere Pflicht ist, im Sinne des Schutzes der Verfassung, diese Kampagne zu begleiten, um, so unser Verständnis der Demokratie und der Pressefreiheit genüge zu tun.
Denn wie sagte Nenning so schön: Der Journalismus sei die vierte Kraft des Landes.
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