Im Wald, da regt sich was
Ein wenig Regen und dann Wärme. Diese Verhältnisse lieben Pilze und beginnen zu sprießen.
FELDKIRCHEN (fri). Mit 15. Juni hat sie offiziell wieder begonnen. Die Schwammerlsaison ist eröffnet. Bis 30. September kann nun wieder "Jagd" auf die schmackhaften Produkte des Waldes gemacht werden. Allerdings, und das gilt es immer zu bedenken, gibt es strenge Gesetze und Auflagen, an die sich jeder Sammler halten sollte.
Mehr Tier als Pflanze
Nachdem Pilze wegen ihrer sesshaften Lebensweise lange dem Reich der Pflanzen zugeordnet wurden, gelten sie heute aufgrund ihrer physiologischen und genetischen Eigenschaften als eigenes Reich und enger mit Tieren als mit Pflanzen verwandt. "Das Mycel, der eigentliche Pilz befindet sich im Boden. Sichtbar ist für uns nur der Fruchtkörper, den wir als Pilz oder Schwammerl bezeichnen", erklärt Franz Moser, Bezirksleiter der Kärntner Bergwacht und Landesleiter Stellvertreter. Er und seine Kollegen, die allesamt ehrenamtlich tätig sind, führen stichprobenartig Kontrollen durch.
Zwei Kilogramm am Tag
"Nach wie vor ist die Sammelmenge mit zwei Kilogramm pro Tag und Person für teilweise geschützte Pilze gesetztlich geregelt. Geschützte Pilze dürfen überhaupt nicht gesammelt werden", weiß Moser ud weist darauf hin, dass auch das Ausreißen, Um- oder Niedertreten nicht gestattet sei. "Viele der geschützten Arten sind ohnehin giftig. Warum also ein Lebewesen zerstören, dass man nicht mitnehmen und essen kann. Hier bitte ich um ein wenig Rücksicht!"
Waldbesitzer kann verbieten
Selbst wenn man sich als Schwammerlklauber an alle Auflagen hält, ist es immer noch vom Waldbesitzer abhängig ob das Sammeln von Pilzen im Wald erlaubt ist. "Der Besitzer kann das Sammeln verbieten, nicht aber das Betreten oder Durchwandern des Waldes. Es sei denn es handelt sich dabei um Jungkulturen, die einem gesonderten Schutz unterstellt sind." Die Mitglieder der Bergwacht sind mit mehreren Befugnissen ausgestattet. "Wir haben bei Verdachtsmomenten das Anhalte-, Durchsuchungs- und Festnahmerecht und können vor Ort Strafen bis zu 500 Euro verhängen, die sofort zu bezahlen sind", sagt der Bergwacht Bezirksleiter.
Ein sauberer Schnitt
Wichtig sei, dass die Pilze gleich im Wald sauber geputzt werden. "Ein sauberer Schnitt ist der richtige Weg, um einen Pilz zu ernten. Dann befreit man ihn von Verunreinigungen und legt ihn in einen Korb. Denn je luftiger Schwammerl & Co transportiert werden, umso besser", weiß der Naturexperte von der Bergwacht.
Teilweise geschützte Pilze
Steinpilz, Herrenpilz, Fichten-Steinpilz, Kiefern-Steinpilz, Eierschwammerl, Spitzmorchel, Speisemorchel, viele Schnecklings- und Röhrlingsarten, ...
Geschützte Pilze
Viele Röhrlingsarten (Düsterer Röhrling, Hasenröhrling, Dunkler Purpurröhrling, Gelbporiger Raufußröhrling, ...), Birkenpilzarten, Ochsenzunge, Moorboviste aller Arten, Kaiserling, Lackporlinge, ...
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