Dorf verliert "Herz"
Nach Tiffen trifft es Steindorf – zweites Schul-Aus in Gemeinde Steindorf
- 28 Kinder haben die Volksschule Steindorf besucht. Ganzjährig wurden Projekte umgesetzt und es gab saisonale Aktivitäten.
- Foto: Volksschule Steindorf
- hochgeladen von Isabella Frießnegg
Mit einem Abschlussfest werden die Pforten der Volksschule Steindorf für immer geschlossen.
STEINDORF. Nach der Schulschließung in Tiffen im Jahr 2024 folgt der nächste schmerzliche Einschnitt für Eltern und Kinder aus der Gemeinde Steindorf. 28 Kinder haben die Schule besucht, die zweiklassig geführt wurde. Der neue Schulstandort wird ab Herbst die Volksschule Bodensdorf sein. "Der Beschluss, die Schulen zu schließen, kam von der Bildungsdirektion und ist sehr bedauerlich für die Beteiligten", sagt Bürgermeister Georg Kavalar (Liste Kavalar). "Ab Herbst werden 122 Volksschulkinder die Volksschule in Bodensdorf besuchen. Im Sommer 2027 ist ein Umbau geplant." Dass nach Tiffen nun auch die Volksschule in Steindorf wird die Türen für immer schließen wird, bedauert auch die Obfrau des Elternvereins Steindorf, Christina Kraußnig. "Was einst mit den Dorfschulen begann, endet Stück für Stück. Mit jeder geschlossenen Schule verschwindet ein Teil unserer Identität, unserer Geschichte, unseres Miteinanders. Immer wieder stand eine Weiterführung im Raum, immer wieder wurde gehofft, gebangt und gekämpft."
Lebendigkeit geht verloren
Mit ihr verstummt – nicht nur für die Obfrau des Elternvereins – ein Ort voller Leben. "Künftig werden keine Kinderaugen durch die Klassenräume strahlen, kein unbeschwertes Lachen über den Schulhof hallen, keine kleinen Schritte morgens den Weg zur Schule finden", ist Kraußnig überzeugt. Als Obfrau und Mutter einer Tochter, die die 2. Klasse in der Volksschule Steindorf besucht hat, ist sie selbst betroffen, traurig und wütend. "Wir müssen erleben, dass politische Entscheidungen über die Bedürfnisse unserer Kinder gestellt werden. Der Elternverein hat gekämpft und Lösungen vorgeschlagen. Zu viele Entscheidungen lagen außerhalb unseres Einflusses."
Gesetzliche Bedingungen
Aus rechtlicher Sicht des Kärntner Schulgesetzes ist für den Weiterbestand einer Volksschule gemäß § 11 Abs. 4 K-SchG das Vorliegen einer gesetzlichen Mindestschülerzahl von 30 schulpflichtigen, in der Gemeinde wohnhaften Schulkindern erforderlich. Volksschulen dürfen weiter bestehen, wenn es sich um den einzigen Volksschulstandort in der Gemeinde handelt und die Schule von zumindest zehn in der Gemeinde wohnhaften schulpflichtigen Schulkindern besucht wird.
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Abschlussfest: Freitag, 3. Juli, 14.30 Uhr, mit Programm von den Kindern, Umzug durch die Schule, Kinderschminken & Magic Felix. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Anschließend After-Show-Party im Piller Saal, Steindorf.
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