Novelle zum neuen Kärntner Tourismusgesetz ist ein Fortsetzen des wirtschaftspolitischen Kurses der ÖVP zum Vorteil ihrer eigenen Klientel und zum Nachteil klein- und mittelständischer Betriebe

Umsetzung wäre auch der Todesstoß für Feldkirchner Kulturförderung

Der tourismus- und kulturpolitische Sprecher des Stadt BZÖ Feldkirchen i.K. Christian Jäger sieht
im Tourismusgesetzentwurf von Tourismusreferent und Kärntner ÖVP Chef LHSt. Josef Martinz
eine Fortsetzung der Klientelpolitik von Kärntner Volkspartei und Wirtschaftsbund.
„Es ist verwunderlich, dass es heutzutage immer noch Politiker gibt die glauben, dass man mit einer
Politik gegen die Interessen klein- und mittelständischer Unternehmen als Wirtschaftspartei punkten
kann. Die Adaptierung des Tourismusgesetzes ist ein Beispiel dafür.“ so Jäger
Durch eine Stimmengewichtung nach Nächtigungsaufkommen wären die vielen kleinen
Frühstückspensionen und Privatzimmervermieter vollkommen den Interessen von Großinvestoren
ausgeliefert.
Jäger weiter: „Gerade in Feldkirchen wäre es eine Katastrophe, wenn nur ein oder vielleicht bald
zwei Hotelbetreiber darüber bestimmen, in welcher Form Tourismus angeboten wird. Jeder
Nächtigungsbetrieb zahlt Abgaben wobei er hofft, dass diese auch wieder in seinem eigenen
Interesse eingesetzt werden. Mal mehr und mal weniger. Darüber sollten nicht diejenigen
entscheiden dürfen, welche auf Grund ihrer Größe und Betriebsbeschaffenheit einen Vorteil haben.
Neben der Wirtschaftskammer nun noch einen „Zwangstourismusverein“ einzuführen ,in dem ich ja
Mitglied sein muss, weil ich sonst nicht gehört werde, ist typisch ÖVP. “
Die Umsetzung des Gesetzes hätte für Feldkirchen noch eine weitere folgenschwere Auswirkung.
Aus dem Gebührenhaushalt für Fremdenverkehr betreibt das Tourismusbüro auch Kulturförderung.
„Die Stadt Feldkirchen steht für anspruchsvolle kulturelle Unterhaltung der eigenen
Stadtbevölkerung aber auch vor allem von auswärtigen Gästen. Diese Schwerpunktsetzung ist durch
die Novellierung in Gefahr.“
Jäger sieht in der Novelle zum neuen Tourismusgesetz auch eindeutig Eigeninteressen des
derzeitigen Tourismusreferenten des Landes. „Als Betreiber eines für die Gemeinde Ossiach nicht
unwichtigen Campingplatzes von Nächtigungszahlen mit ansprechender prozentualer Gewichtung,
ist es natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass eine Entscheidungshoheit bei der Verteilung von
Geldern auf Grund der geplanten Stimmenanteile auch ihm zum Vorteil gereichen würde. Aber
vielleicht will Martinz mit diesem Gesetz schon einmal für seine zweite Karriere nach dem vom
Wähler erzwungenen politischen Aus vorsorgen? gab er abschließend zu denken

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