Das ändert sich 2019 im österreichischen Straßenverkehr

Im österreichischen Straßenverkehr gibt es 2019 einige Neuerungen. | Foto: MEV
  • Im österreichischen Straßenverkehr gibt es 2019 einige Neuerungen.
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ÖSTERREICH (bbu). Das kommende Jahr bringt zahlreiche Neuerungen für die österreichischen Straßenverkerkehrsteilnehmer. Hier sehen sie einige dieser neuen Regelungen:

Autobahnpilot:
Auf Autobahnen und Schnellstraßen kann man mit einem aktivierten Fahrassistenzsystem freihändig fahren. Das System muss jedoch über eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung verfügen und der Lenker muss im Notfall unverzüglich die Lenkaufgaben wieder übernehmen können.

Einparkpilot:
Die Einparkassistenz darf ohne den Lenker im Auto parken. Der Fahrer muss sich aber in Sichtweite des Fahrzeuges befinden und über eine Notfallvorrichtung das System sofort deaktivieren können.

Änderungen bei Fahrradregeln:
Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Zusätzlich gilt für Radfahrer am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun das Reißverschlusssystem.

Führerscheinprüfung:
Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt hat neun Monate Wartezeit bis zum nächsten Antritt. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache abzuhalten.

Rettungsgasse:
Das Befahren der Rettungsgasse wird ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro. Auch einspurige Kraftfahrzeuge können betroffen sein ein Einsatzfahrzeug behindern.

Ausweitung der Teststrecken für Tempo 140:
Welche Abschnitte dafür geeignet sind muss noch evaluiert werden.

Moped-Führerscheinprüfung:
Die Theorieprüfung für den Mopedschein wird frühestens Anfang April 2019 auf einen Computertest umgestellt.

Ausnahme von IG-L Tempolimits:
Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.

Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen:
Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. 

Rechts abbiegen bei Rot:
Dieses Jahr startet ein einjähriger Probebetrieb für "Rechts abbiegen bei Rot" in Linz und Wels, weitere Orte sind möglich.

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