FLACHGAU. Aufgrund der wetterbedingten erhöhten Waldbrandgefahr erließ die Flachgauer Bezirkshauptmannschaft am Donnerstag, 25. Juli, eine Verordnung, die mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verbietet. Dies teilte Wolfgang Fizek von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung mit. Das Verbot gilt auf allen Waldflächen im Flachgau und auf daran angrenzenden Grünflächen, die einen Gefährdungsbereich für den Wald darstellen, und gilt bis auf Weiteres.
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