Versicherung streikte bei Elektroschaden in Seekirchner Wohnhaus
Fernseher, Lampen, Receiver und andere Elektrogeräte verschmorten in Eva Strassers Haus in Seekirchen. Der Schutzschalter hatte versagt, die Versicherung kommt nicht dafür auf. Ein derartiger Schaden ist nur bei Blitzschlag gedeckt.
SEEKIRCHEN. Durch lautes Knallen wurde Eva Strasser im Spätherbst geweckt. „Mein ganzes Zimmer war voller Rauch, wir haben gedacht, das Haus brennt“, so Tochter Patricia. Gebrannt hat es nicht, aber durch die Leitungen im Haus der Seekirchnerinnen floss für kurze Zeit Starkstrom, der ihre Elektrogeräte zum Schmoren brachte. „Am nächsten Morgen kam der Elektriker. Er meinte, der Nullleiter hätte sich gelöst. Eigentlich müsste in so einem Fall der Schutzschalter fallen. Ist er aber nicht“, so Strasser. „Ich habe meiner Versicherung die Sachlage geschildert und der Sachverständige hat die kaputten Elektrogeräte abgeholt. Erst nach zwei Monaten teilte uns die Versicherung mit einem knappen Schreiben mit, dass sie den Schaden nicht deckt.“ Eva Strasser wandte sich an den Konsumentenschutz. „Ich bekam die Auskunft, dass die Versicherung im Fall einer Überspannung nur zahle, wenn diese durch einen Blitzschlag verursacht wurde. Wenn durch die Überspannung das Haus abgebrannt wäre, hätte die Versicherung bezahlt. Das ist doch kurios“, so Strasser.
Andrea Kinauer vom Konsumentenschutz der AK meint dazu: „Es stimmt, eine reine Überspannung wird von niemandem versichert. Auch wenn sie durch Blitzschlag ausgelöst wurde, prüft die Versicherung das meist ganz genau. Es ist daher ratsam, die defekten Geräte zu verwahren, falls sie begutachtet werden.“
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