Bezirke ohne Bezirksgericht
Setzt die Justizministerin ihre Pläne durch, gibt es im Bezirk Flachgau keine Bezirksgerichte mehr. Damit wird auch der Bezirksrichter als örtliche Autoritäts- und Identifikationsfigur abgeschafft.
Wofür? Für angebliche Einsparungen, die sich tatsächlich als Belastungen für die Bürger darstellen und den Weg zum Recht, insbesondere für den politisch oft bemühten „Kleinen Mann“ noch beschwerlicher machen.
Die Verkehrsproblematik vor den Toren von Salzburg ist bekannt, ebenso bekannt ist, dass es im Bereich des Bezirks- und Landesgerichtes Salzburg nur gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten gibt. Für im Bezirk Flachgau lebende Bürger wird hinkünftig schon eine kurze rechtliche Auskunft anlässlich eines gerichtlichen Amtstages mehr Zeit und mehr Geld kosten.
Führt das Gericht Amtshandlungen außerhalb des Gerichtes durch sind diese Kosten, z.B. die Fahrtkosten des Richters zum Lokalaugenschein, von den Rechtssuchenden zu bezahlen. Auch hier wird es zu Mehrbelastungen für die Bürger kommen.
Die Justiz wäre jedenfalls gut beraten, sich auch örtlich nicht von den Bürgern wegzubewegen. Gerade weil der örtliche Bezirksrichter nach wie vor hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt und man ihn auch noch beim Namen kennt.
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