Neue SPÖ-Landesrätin über die Hilfeplanung in der Mindestsicherung: „Nicht sofort, nicht überall“

Will durchbringen, dass Sonderzahlungen nicht mehr zum Wegfall der Mindestsicherung führen: LR Cornelia Schmidjell.
  • Will durchbringen, dass Sonderzahlungen nicht mehr zum Wegfall der Mindestsicherung führen: LR Cornelia Schmidjell.
  • hochgeladen von Stefanie Schenker

Die Hilfeplanung – dabei sollen die Betroffenen Schritt für Schritt an ein Leben in Selbsterhaltungsfähigkeit zurückgeführt werden – will die erst vor zwei Wochen in ihr Amt gewählte SPÖ-LR Cornelia Schmidjell nach der Sommerpause zumindest konzeptionell angehen. „Das wird natürlich nicht gleich flächendeckend funktionieren, denn dazu braucht es ja auch Ressourcen.“ Ob sie damit in einem Bezirk und, wenn ja, in welchem starten wird, das ist derzeit noch offen.

Keine Hilfe in besonderen Lebenslagen
Was zudem nach wie vor viele Mindestsicherungsbezieher vor Probleme stellt, sind etwa die aus den Zeiten der Sozialhilfe bekannte „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ oder einmalige Unterstützungen im Rahmen von „Sonderbedarfen“ – etwa die Anschaffung einer neuen Brille. Dass sich hier etwas bewegen muss, der Meinung ist auch Schmidjell. Sie will das aber in erster Linie über das Thema 13. und 14. Gehalt regeln. Derzeit werden die Sonderzahlungen in das Einkommen miteingerechnet, was dazu führt, dass Mindestpensionsbezieher und Teilzeitkräfte, die neben ihrem Gehalt Mindestsicherung beziehen, in den Monaten der Sonderzahlungen plötzlich keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben. „Hier müssen wir sicher etwas tun, sprich: Das 13. und 14. Gehalt darf nicht mehr in das Einkommen miteingerechnet werden“, sagt Schmidjell. Dann könnte die Gruppe der „Working poor“, also jener, die zu wenig verdienen, um für ihr Leben selbst aufkommen zu können, die Sonderzahlungen für Sonderbedarfe verwenden. „So wie ja auch alle anderen Arbeitnehmer Urlaubs- und Weihnachtsgeld für außertourliche Ausgaben verwenden können“, so Schmidjell.

Erweiterte Wohnbedarfshilfe federt Wohnkosten ab
Immerhin umgesetzt wurde nach heftigen Protesten Betroffener und von Sozialexperten eine von vier Verordnungsermächtigungen. Dabei handelt es sich um die erweiterte Wohnbedarfshilfe. Hintergrund: Die teils enorm hohen Wohnkosten in Salzburg – sei es durch hohe Mieten oder auch durch hohe Betriebskosten, etwa weil es sich um ältere, schlecht isolierte Wohnungen handelt – können von den Betroffenen nicht mit dem Pauschalbetrag der Mindestsicherung abgedeckt werden.

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