Sportstätten im Freien
Neue Trainingserlaubnis und Regeln für den Stocksport

Unter strengen Regeln kann man im Freien wieder den Stocksport betreiben. | Foto: Symbolbild: pixabay
  • Unter strengen Regeln kann man im Freien wieder den Stocksport betreiben.
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  • hochgeladen von Bettina Buchbauer

Im Freien ist es ab 1. Mai wieder möglich unter Einhaltung gewisser Regeln wieder den Stocksport auszuüben. In der Halle bleibt er im Moment verboten.

WALS-SIEZENHEIM. Dem Stocksport wurde ab 1. Mail eine - sehr eingeschränkte - Trainingserlaubnis mit vielen Auflagen erteilt. Aber viele Stocksportler freuen sich dennoch ihr Sportgerät wieder benutzen zu dürfen. Die Vorgaben sind für ein Mannschaftstraining leider nicht geeignet, aber für diese dich machbar:

  • Olympische Spielart: Zielbewerb und Weitenbewerb
  • Pinzgauer Spielart: 5-Stock und 4er-Disziplin

Die Vorgaben

Der Landesverband der Eis- und Stockschützen in Salzburg, mit Sitz in Wals, bittet die Vorgaben unbedingt einzuhalten. Vor Allem sind hier die Vorstände der Vereine gefordert diese Regelungen umzusetzen. Wichtig ist es auch in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde (Gemeinde, Magistrat) ob der Zutritt der Stockbahnen wieder möglich ist. Seitens des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, erfolgte an den Bund Österreichischer Eis- u Stocksportler (BÖE) eine Mitteilung bezüglich der ersten Schritte, für die Wiederaufnahme von Trainings auf ,,Outdoor Sportstätten“ ab 1.Mai.

Regelungen Trainingsbetrieb Outdoor

Um einen sicheren und geregelten Trainingsbetrieb zu ermöglichen, müssen folgende Regelungen eingehalten werden:
1. TRAININGSANMELDUNG: für die jeweilige Sportstätte bei Vereinsvorstand, Obmann, Sektionsleiter oder sportlichem Leiter
2. TRAININGSEINTEILUNG: durch Vereinsvorstand, Obmann, Sektionsleiter oder sportlichem Leiter, welche öffentlich kommuniziert werden muss und für jeden ersichtlich ist (z.B: Aushang Sportstätte, Homepage)
3. ZEITLICHE EINTEILUNG: max. Trainingsdauer von 2 h (inkl. Pufferzone)
4. IDENTIFIZIERUNG: Dokumentation / Aufzeichnungspflicht (welche Personen haben wann trainiert, Nachverfolgung muss gegeben sein)
5. TRAININGSBERECHTIGUNG: auf der jeweiligen Sportstätte dürfen nur Vereinsmitglieder, sowie Kaderspieler des BÖE und der Landesverbände trainieren
6. AUFENTHALT: ist nur für die Durchführung des Trainings auf der Sportstätte erlaubt
7. HYGIENEFÖRDERUNG: Maßnahmen über Aushang (Poster) oder über andere Kommunikationskanäle, kein SHAKE HANDS
8. DESINFEKTION: ausreichende Desinfektionsmittel müssen auf der Sportstätte vorhanden sein (Desinfektion VOR, WÄHREND und NACH dem Training)
9. SICHERHEITSABSTÄNDE: 2 m müssen eingehalten werden
10. MUND/NASENSCHUTZ: ist bis auf die Versuchsabgabe immer zu tragen
11. SPORTGERÄTE: Jeder Sportler darf nur seine eigenen Sportgeräte verwenden/ benützen
12. RÜCKSPIELER: Rückspieler im Ziel- und Weitenwettbewerb müssen Einweghandschuhe tragen
13. KANTINENBETRIEB: nicht erlaubt
14. VERHALTENSREGELN: müssen im Eingangsbereich der Sportstätte ausgehängt werden

Weiteres für Outdoor-Sportstätten

Bei Sportstätten mit mehreren Bahnen (nebeneinander, hintereinander), muss immer eine Bahn als Sicherheitsabstand frei gelassen werden. Je erlaubter Trainingsbahn (90 m2), dürfen sich max. 4 Sportler aufhalten, wobei der Sicherheitsabstand von 2m immer einzuhalten ist.

Indoor-Sportstätten verboten

Das benützen von Stockbahnen in den Hallen (Indoor Sportstätten) bleibt nachwievor verboten. Hier gibts es noch keine Regelung. Der BÖE vermutet, dass es hier, höchstwahrscheinlich mit 29. Mai, eine Änderung gibt.
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