HALBJAHRESBILANZ
Arbeiterkammer erkämpfte 667.783 Euro

Klaus Riegler ist Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Freistadt. | Foto: AK
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FREISTADT. „Immer wieder erhalten Beschäftigte nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit rechtlich zusteht. In sehr vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, sagt Bezirksstellenleiter Klaus Riegler zur Halbjahresbilanz der Arbeiterkammer Freistadt. Exakt 93.039 Euro hat sie im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk erkämpft. Ihnen war von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden. Dazu kamen noch 574.744 Euro an sozialrechtlichen Ansprüchen. Macht in Summe 667.783 Euro.

Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle Freistadt haben alle Hände voll zu tun: 1.653 AK-Mitglieder suchten im ersten Halbjahr 2019 bei ihnen telefonisch Rat, 698 kamen zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen.

Ein laut Arbeiterkammer "bezeichnender Fall" für den Umgang mancher Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern war jener einer Arbeiternehmerin aus dem Bezirk Freistadt. Die Frau musste nach einem halben Jahr Beschäftigung in den Krankenstand gehen. Noch während des Krankenstandes wurde sie gekündigt. Dagegen konnte die Arbeiterkammer nicht vorgehen, weil es in Österreich noch immer keinen Kündigungsschutz im Krankenstand gibt.

Aber die Arbeiterkammer konnte der Frau zumindest finanziell helfen, weil sich das Unternehmen nicht an die geltende Gesetzeslage gehalten hatte. Die Arbeitnehmerin bekam nämlich nur bis zum Tag der Kündigung bezahlt. Bei einem Krankenstand gilt aber prinzipiell eine sechswöchige Entgeltfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber – auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum beendet wird. Die Arbeiterkammer machte den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass er nicht voll bezahlt habe – der reagierte aber nicht. Erst nach der Androhung einer Klage überwies er den ausstehenden Betrag von mehr als 900 Euro.

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