Bilanz
Arbeiterkammer Freistadt erkämpfte 1,8 Millionen Euro
Die Arbeiterkammer Freistadt unter der Leitung von Klaus Riegler hat im abgelaufenen Jahr mehr als 1,8 Millionen Euro für ihre Mitglieder erkämpft. Den Hauptbrocken (1,4 Millionen Euro) machten Sozialrechtsangelegenheiten aus.
BEZIRK FREISTADT. "Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus", sagt Riegler. "Wir müssen bei den Arbeitgebern intervenieren und – wenn das nichts hilft – vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen." Durch außergerichtliche Interventionen in 54 Fällen wurden 183.964 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretungen vor dem Arbeitsgericht mussten in 26 Fällen 126.671 Euro erkämpft werden. "Alles in allem wurden somit 80 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen", sagt Riegler. Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Probleme beim Entgelt, unbegründete Entlassungen und Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen.
Von 58 bis 23.550 Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machten die Rechtsexperten der Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. Die eingeforderten Summen reichen von 58 Euro, die einem weiblichen Lehrling vorenthalten wurden, bis hin zu 23.550 Euro für eine Arbeitnehmerin, die rechtswidrig keine Abfertigung erhielt.
Stangls Bezug zum Mühlviertel
Die Zahlen für den Bezirk Freistadt präsentierte Klaus Riegler im Übrigen nicht allein, sondern gemeinsam mit dem neuen Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich, Andreas Stangl. Der 52-Jährige lernte den Beruf des Drehers in der Amag in Ranshofen (Braunau). Er ist seit seiner Jugend in der Gewerkschaft aktiv und beerbte im Vorjahr Johann Kalliauer als oberster Vertreter der oberösterreichischen Arbeitnehmer. Stangl hat auch einen Bezug zum Mühlviertel: Seine Mama ist in der Ortschaft Predetschlag (Windhaag bei Freistadt) als jüngstes von elf Kindern auf einem Bauernhof aufgewachsen.
ZWEI FÄLLE AUS DEM ALLTAG DER AK FREISTADT
Fall 1: Besonders dreist ging ein Arbeitgeber aus dem Bezirk Freistadt vergangenes Jahr vor. Währendeines Krankenstandes beendete er das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters rückwirkend. Der betroffene Mann, ein Tischler, hatte sich nach einem Arztbesuch wegen einer Covid-Erkrankung in der Firma krankgemeldet. Einen Tag später erhielt der Beschäftigte ein E-Mail seines Chefs: Das Arbeitsverhältnis sei zum Ende des Vormonats einvernehmlich aufgelöst, so der Inhalt der Nachricht. Der Beschäftigte stimmte der Auflösung allerdings weder mündlich noch schriftlich zu, sondern wandte sich direkt an die Arbeiterkammer Freistadt. Die Experten vor Ort konnten dem Mann bestätigen, dass die Vorgehensweise seines Dienstgebers nicht rechtens war und sagten ihm die volle Unterstützung zu. Neben der Tatsache, dass es sich um eine unberechtigte rückwirkende Beendigung durch den Arbeitgeber handelte, blieb dieser dem Beschäftigten auch offene Urlaubsersatzleistung, das Entgelt während der Krankheit sowie die Kündigungsentschädigung schuldig. Schlussendlich folgte der Arbeitgeber aber der Aufforderung der Arbeiterkammer und zahlte seinem ehemaligen Beschäftigten in Summe 2.129 Euro nach.
Fall 2: Fast 20 Jahre lang mühte sich ein Mann aus dem Bezirk Freistadt in seinem Arbeitsalltag mit schweren Lieferungen ab. Viel mehr noch, denn zu seiner Arbeit als Zusteller bei einem Elektrohändler zählte nicht nur das Ausladen, sondern auch der Einbau von Waschmaschinen, Kühlschränken und ähnlichen Haushaltsgeräten zu seinen Aufgaben. Im Sinne eines kompletten Service montierte er auch alte gebrauchte Geräte ab und entsorgte sie anschließend. Beim Heben und Tragen der schweren Waren hatte der Mann keine maschinellen Hilfswerkzeuge zur Verfügung. Die Arbeit stellte eine große körperliche Belastung dar, vor allem, da er im Unternehmen alleine für die Lieferungen zuständig war und pro Jahr rund 700 Geräte, also meist drei pro Tag, zustellen und teilweise montieren musste. Dennoch lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im vergangenen Jahr einen Antrag des 62-Jährigen auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten ab. Darum ließ er sich von der AK-Bezirksstelle Freistadt beraten. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Tätigkeit des Mannes als Schwerarbeitszeiten zählen müssten und klagten gegen den Bescheid der PVA. Mit Erfolg! Ein Gutachten belegte die Arbeitsbelastung vor Gericht und so wurden dem Mann schlussendlich die betreffenden Schwerarbeitszeiten zugestanden.
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