Lockdown-Ende
Betriebe erhalten kostenlose Schnelltests

Wer zukünftig bei einem Bierchen im Gastgarten sitzen will, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. | Foto: panthermedia.net/Kzenon
  • Wer zukünftig bei einem Bierchen im Gastgarten sitzen will, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist.
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FREISTADT. Um nach dem Lockdown Wirtshäuser oder Fitness-Studios zu besuchen, müssen Gäste und Besucher getestet, geimpft oder genesen sein und das auch nachweisen können. „Damit auch spontane Besuche zum Beispiel im Gasthaus möglich sind, oder wenn der Nachweis vergessen wurde, stellt der Bund unseren Betrieben kostenlose Schnelltests zur Verfügung", sagt Christian Naderer, Obmann der Wirtschaftskammer Freistadt. Die Arbeitgebervertretung sorgt dafür, dass diese Tests an die Unternehmen im Bezirk Freistadt verteilt werden

Die Test-Kits werden in der Wirtschaftskammer in Freistadt, am Stadtamt in Pregarten, und im Mühlviertler-Alm-Büro in Unterweißenbach ausgegeben. „Allen gewerblichen Betrieben, die nach der neuen Öffnungsverordnung nur dann Gäste oder Kunden empfangen dürfen, die getestet, geimpft oder genesen sind, steht so zumindest eine eiserne Reserve an Schnelltests zur Verfügung", sagt Wirtschaftskammer-Dienststellenleiter Dietmar Wolfsegger.

Die Kunden und Gäste sind jedoch aufgerufen, einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test schon mitzubringen. Dazu gibt es nun auch die digital registrierten Selbsttests mit QR-Code, die jeder gratis in allen Apotheken bekommt. "Ein Test direkt vor Ort, beim Eintritt in einen Betrieb, kann nur als Notprogramm gesehen werden, also für Ausnahmefälle“, sagt Wolfsegger.

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