Verbotsgesetz
Nazi-Chats und Hakenkreuze – heuer schon 20 Anzeigen

Nazi-Propaganda im Internet: Wiederbetätigung findet vermehrt online und in Sozialen Medien statt. | Foto: Fotolia/Tatyana Gladskih, BRS
  • Nazi-Propaganda im Internet: Wiederbetätigung findet vermehrt online und in Sozialen Medien statt.
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Menschen, die mit Rechtsextremismus sympathisieren, treiben ihr Unwesen – auch im Mühlviertel.

UNTERWEISSENBACH, BEZIRK FREISTADT. Im Mai ließen Polizisten aus dem Bezirk Freistadt eine Nazi-Chatgruppe in Unterweißenbach auffliegen. Die elf erwachsenen Personen verbreiteten Texte, Bilder und Videos mit eindeutig nationalsozialistischem Gedankengut. Geteilt wurden die rechtsradikalen Nachrichten vorwiegend im Zusammenhang mit Flüchtlingen beziehungsweise mit Bestimmungen und Maßnahmen zur Corona-Situation. Alle elf Personen wurden nach dem Verbotsgesetz und nach Paragraf 283 StGB (Verhetzung) angezeigt. "Im heurigen Jahr haben wir schon mehr als 20 Anzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt", berichtet Freistadts Bezirkspolizeikommandant Franz Schmalzer. Manchmal handelt es sich um das Beschmieren von Verkehrszeichen oder Bushaltestellen mit Hakenkreuzen, doch der weitaus größte Teil der Vergehen spielt sich in den Sozialen Medien ab.

Handys als Fundgrube

Durch Soziale Medien und Chatgruppen können verbotene Abbildungen, Texte, Musik und Videos rasch einen größeren Personenkreis erreichen. "Im Gesamtbild zeichnet sich dann erst der Verdacht ab, ob solche Nachrichten aus einfacher Unbedachtheit oder aus dem Unmut gegenüber meist politischen Situationen verbreitet oder geteilt werden", sagt Schmalzer. Doch unabhängig davon, aus welchem Grund solche Nachrichten verbreitet werden: Die Polizei erstattet in jedem Fall Anzeige. Im Übrigen sind es meistens polizeiliche Untersuchungen zu ganz anderen Straftatbeständen, die zu Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz führen. Auswertungen von elektronischen Speichermedien wie Handys oder Computer sind den Beamten dabei eine große Hilfe.

Waffenverbot denkbar

Besonders bedenklich: Unter den Mitgliedern der Unterweißenbacher Nazi-Chatgruppe befinden sich mehrere Waffenbesitzer. Sie werden sich also nicht nur vor Gericht verantworten, sondern der BH Freistadt auch beweisen müssen, dass sie zuverlässig sind. Diese hat die Möglichkeit, Waffenverbote auszusprechen.

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INFOBOX: VERBOTSGESETZ
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Das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1947 ist ein bis heute gültiges Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Darin ist unter anderem festgelegt, dass alle Versuche einer Wiederbelebung des Nationalsozialismus unter Strafe stehen. Ebenso ist es nicht erlaubt, den Nationalsozialismus zu verherrlichen oder die Verbrechen der Nazis zu leugnen.

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