Vollversammlung
Regionalverein Mühlviertler Kernland bestätigt Sanierungskurs

Die intensive Aufarbeitung der im Mühlviertler Kernland aufgedeckten Malversationen bildete die Grundlage für den nun einstimmig beschlossenen Sanierungskurs. Im Bild (von links): die Rechnungsprüfer Andreas Payer und Reinhold Klinger, die neue Geschäftsführerin Beatrix Swoboda, Obmann Fritz Robeischl, Kassierin Anita Gstöttenmayr, Wolfgang Löberbauer (Amt der Oö. Landesregierung) und Rechtsanwalt Christoph Luegmair. | Foto: Mühlviertler Kernland
  • Die intensive Aufarbeitung der im Mühlviertler Kernland aufgedeckten Malversationen bildete die Grundlage für den nun einstimmig beschlossenen Sanierungskurs. Im Bild (von links): die Rechnungsprüfer Andreas Payer und Reinhold Klinger, die neue Geschäftsführerin Beatrix Swoboda, Obmann Fritz Robeischl, Kassierin Anita Gstöttenmayr, Wolfgang Löberbauer (Amt der Oö. Landesregierung) und Rechtsanwalt Christoph Luegmair.
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In der Wirtschaftskammer Freistadt fand gestern, Mittwoch, 22. Oktober, die Vollversammlung des Regionalvereins Mühlviertler Kernland statt. Mit einstimmigen Beschlüssen bestätigten die Mitglieder den eingeschlagenen Sanierungskurs des Vereins.

FREISTADT. Es war die zweite Vollversammlung seit dem Bekanntwerden der vermuteten Malversationen im September 2024, die zur fristlosen Entlassung der damaligen Geschäftsführerin geführt hatten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und Untreue dauern an. „Wir setzen alles daran, die Existenz der Leader-Region Mühlviertler Kernland zu sichern“, erklärt Obmann Fritz Robeischl. „Nur so können wir wichtige regionale Projekte weiterentwickeln und begonnene Vorhaben erfolgreich abschließen. Gleichzeitig ist das der einzige Weg, um später Schadenersatzansprüche gegenüber der Verursacherin des Schadens geltend zu machen. Andernfalls würde der Schaden zur Gänze die Steuerzahler treffen.“

Verein haftet für 500.000 Euro

Rechtsanwalt Christoph Luegmair (Saxinger Rechtsanwaltskanzlei) erläutert die rechtliche Situation: Trotz der vermuteten betrügerischen Handlungen der ehemaligen Geschäftsführerin haftet der Verein für die entstandenen Verbindlichkeiten in Höhe von rund einer halben Million Euro. Erst in einem zweiten Schritt könne der Verein im Innenverhältnis Regress gegenüber der Schädigerin nehmen. Im Falle einer freiwilligen Auflösung des Vereins würden hingegen die Mitgliedsgemeinden für die offenen Verbindlichkeiten aufkommen müssen.

In fünf Jahren schuldenfrei

Der einstimmig beschlossene Sanierungsplan beinhaltet eine befristete Erhöhung des Mitgliedsbeitrags um einen Euro pro Einwohner und Jahr bis maximal 2030, die Aufnahme einer Zwischenfinanzierung über 250.000 Euro sowie einen erheblichen Teilforderungsverzicht der bisher beteiligten Banken. „Mit diesen Maßnahmen wird der Verein spätestens in fünf Jahren wieder schuldenfrei sein und kann gleichzeitig seine Ansprüche gegenüber der früheren Geschäftsführung weiterverfolgen“, sagt Robeischl. „Im Falle einer Insolvenz hingegen würde der gesamte Schaden beim Steuerzahler liegen.“

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