S10: Schadenersatz nur nach Überprüfung
BEZIRK FREISTADT. Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Bau der S10 ist nur nach Überprüfung möglich. "Gehen entsprechende Meldungen von Anrainern ein, werden diese an die Versicherung weitergeleitet , und dann checken Gutachter die Fälle vor Ort. Diese sind bis auf ganz wenige ausgesprochen gering: etwa kleine Risse in Terrassenfliesen oder verklemmte Fenster", so der Pressesprecher der Asfinag, Christoph Pollinger. Oberstes Ziel sei bei der Errichtung neuer Strecken der Schutz von Mensch und Umwelt. Das gelte selbstverständlich auch für die Bauarbeiten, heißt es seitens der Asfingag. Pollinger: "Wenn trotz umsichtigster Planung dennoch Schäden entstehen, werden diese ersetzt: Zehn größere Fälle in Höhe von insgesamt 25.000 Euro wurden für die Mühlviertler Schnellstraße seit 2009 bislang abgewickelt – allesamt durch Versicherungen abgedeckt."
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