Schönauer Jungbauer muss vorerst nicht einrücken
Happy End in Sicht - Robert Langeggers Einberufungsbefehl für 7. Jänner 2014 wurde aufgehoben.
SCHÖNAU (rw). Eigentlich hätte sich Robert Langegger (25) aus Schönau am 7. Jänner 2014 in der Kaserne Mautern (NÖ) einfinden müssen, um seinen Militärdienst anzutreten. Doch kurz vor Weihnachten hat das Militärkommando Oberösterreich eingelenkt und den Bescheid vom 1. Juli 2013 aufgehoben (siehe „Zur Sache“).
„Das war für uns alle ein Christkindl“, sagt Schönaus Bürgermeister Herbert Haunschmied. Die Gemeinde, die Bezirksbauernkammer und die Ortsbauernschaft setzen sich seit längerer Zeit geschlossen dafür ein, dass Langegger vom Wehrdienst verschont bleibt. Denn müsste er einrücken, wäre die Zukunft seines Hofes ungewiss. Langegger bewirtschaftet den Betrieb in der Nähe der Ortschaft Pehersdorf mehr oder weniger alleine. Sein Vater Johann ist 2004 verstorben, seine Mutter Elisabeth hat eine Hüftoperation hinter sich und kann nur leichte Tätigkeiten erledigen. Der junge Mann hat 23 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und zwölf Hektar Wald in einer steilen Lage zu bewirtschaften und muss sich täglich um 35 Tiere (davon zwölf Milchkühe) kümmern.
Wer soll die Arbeit tun?
„Wer soll seine Arbeit am Hof machen, wenn er beim Bundesheer ist?“, fragt sich Bürgermeister Haunschmied. „Bei allem Verständnis zur verpflichtenden Ableistung des Präsenzdienstes eines österreichischen Staatsbürgers muss es für besondere Situationen wie in diesem Fall entsprechende Ausnahmen geben.“ Und die gibt es normalerweise auch, bestätigt Bezirksbauernkammer-Obmann Josef Mühlbachler aus Liebenau. „Mir ist noch keine derartige Causa untergekommen.“ In ähnlich gelagerten Fällen habe man immer eine Lösung gefunden. Und Lösung heißt für Mühlbachler ganz klar: Befreiung vom Wehrdienst! „Bevor Robert nicht endgültig befreit ist, werde ich keine Ruhe geben!“ Auch Schönaus Ortsbauern-Obmann Albert Kogler hofft auf eine Ausnahmeregelung. „Es kann doch nicht sein, dass der Robert den Hof zusperren muss!“
Obwohl des Militärkommando Oberösterreich noch keine definitive Entscheidung getroffen hat, deutet vieles auf ein Happy End hin. „Aus dem Bescheid kann man einiges zwischen den Zeilen herauslesen“, sagt Mühlbachler.
Zur Sache
Das steht im Bescheid des Militärkommandos OÖ:
„Der Einberufungsbefehl (Bescheid) des Militärkommandos Oberösterreich vom 01.07.2013 zum Antritt des Grundwehrdienstes zum Einberufungstermin 07.01.2014 bei(m) PzPiKp/PiB3 wird wegen Rechtswidrigkeit von Amts wegen aufgehoben.“ Als Rechtsgrundlage werden der Paragraf 68, Absatz 2, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Paragraf 24 des Wehrgesetzes zitiert. Über die nächste Einberufung heißt es: „Der konkrete Zeitpunkt und Ort Ihrer nächsten Einberufung richtet sich nach den militärischen Erfordernissen.“
Suche nach Lösung
Im Gespräch mit der BezirksRundschau sagt Oberst Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums: „Die Beamten überprüfen den Fall derzeit und suchen nach einer Lösung.“ Anfang/Mitte Februar werde er mehr sagen können.
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