Freistädter Steuerberater informiert
Steuervorteile für Elektroautos
Damit der Umstieg auf Elektromobiltät attraktiver ist, gibt es bei der Anschaffung von E-Autos viele steuerliche Vorteile. Die BezirksRundschau Freistadt hat mit dem Freistädter Steuerberater Andreas Pirklbauer über das Thema gesprochen.
BEZIRK FREISTADT. Elektro-Fahrzeuge sind nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch aus steuerlicher Sicht für viele interessant. Bei emissionsfreien Fahrzeugen – das heißt, Pkw mit hundertprozentigem Elektroantrieb – entfällt die üblicherweise im Listenpreis enthaltene Normverbrauchsabgabe (Nova) zur Gänze. Bei der Nova handelt es sich nämlich um eine einmalige Abgabe, die abhängig von den CO2-Emissionen oder vom Hubraum ist.
Nova entfällt
"Die Belastung durch die motorbezogene Versicherungssteuer wird oft kaum wahrgenommen, da sie im Rahmen der Kfz-Haftpflicht eingehoben wird", erklärt Andreas Pirkl-#+bauer, Steuerberater bei der gleichnamigen Kanzlei in der Freistädter Badgasse. Dennoch wirkt sich die motorbezogene Versicherungssteuer auf die laufenden Kosten aus. Je stärker die Motorleistung, desto höher die Steuer. Für reine Elektrofahrzeuge hingegen entfällt die motorbezogene Versicherungssteuer vollständig. "Im Vergleich zu einem Pkw mit Verbrennungsmotor mit 90 PS reduzieren sich die laufenden Kosten mit einem Elektroauto um 416 Euro pro Jahr", sagt der Steuerberater.
Elektro-Firmenfahrzeuge
Grundsätzlich ist in Österreich der Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von unternehmerisch genutzten Pkw ausgeschlossen. Seit dem Jahr 2016 gilt dies allerdings nicht für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km. "Somit steht der Vorsteuerabzug bei unternehmerisch genutzten E-Autos nicht nur für die Anschaffungskosten, sondern auch für sämtliche Aufwendungen wie Reparaturen, Miete oder Treibstoff zu, sofern diese Umsatzsteuer enthalten", weiß Pirklbauer. Wird ein Elektro-Firmenfahrzeug jedoch auch privat genutzt, muss der Vorsteuerabzug für den sogenannten Eigenverbrauch entsprechend korrigiert werden. "Eingeschränkt wird der Vorsteuerabzug jedoch bei den Anschaffungskosten. Der volle Vorsteuerabzug ist lediglich bis zu Anschaffungskosten von 40.000 Euro brutto möglich."
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