Rechberger Politiker auf der Anklagebank
RECHBERG. Wegen des Verbrechens der Untreue durch Subventionsvergaben und der Schädigung der Gemeinde und Steuerzahler musste sich am Landesgericht Linz Altbürgermeister Johann Thauerböck verantworten. Staatsanwalt Stefan Weilguny warf Thauerböck vor, 58.000 Euro ohne notwendige Beschlüsse in Auftrag gegeben zu haben. Mitangeklagt ist auch der nunmehrige Bürgermeister Martin Ebenhofer. Vor dem Schöffengericht stehen auch ein Gemeindebediensteter und ein Ex-Gemeindebediensteter als Beitragstäter. Richter Benedikt Weixlbaumer ließ am ersten Verhandlungstag die vier Verteidiger und Thauerböck ausführlich zu Wort kommen. Thauerböck wurde Befangenheit vorgeworfen, seinem Onkel ohne Gemeinderatsbeschluss Geld ausgezahlt haben zu lassen.
Anspruch auf Abfertigung
Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, handelte es sich um eine Abfertigung für seinen Cousin als Gemeinde- und Naturparkarbeiter, womit keine Befangenheit mehr vorliegt. Die kritisierten Zahlungen an den Veranstalter „Hexentreyben “, Abgangsdeckung Naturpark, Unterstützung Junioren-Radrundfahrt oder an eine Veranstaltungsagentur werden von Verteidiger Karl Krückl und Thauerböck nicht als Subvention angesehen sondern als Rechnungen mit Gegenleistungen. Aus der Sicht der Verteidigung und des Altbürgermeisters sind diese Ausgaben kein verlorenes und verschwendetes Geld für Rechberg. „Veranstaltungen und Naturpark bringen wieder Gelder und regionale Wertschöpfung. Der Nutzen für die Gemeinde ist höher als die Ausgaben, damit liegt kein Schaden vor“. Auf die Frage des Richters, warum Gelder ohne Beschlüsse des Gemeinderates flossen, meinte Thauerböck, dass dies ein Fehler gewesen sei. Beschlüsse seien aber in den Ausschüssen gefallen. Alle Gemeinderäte hätten Bescheid gewusst. Die Rechnungsabschlüsse mit den Ausgaben wurden auch von Bezirkshauptmannschaft und Land geprüft. Ein Verteidiger erklärte, dass wiederkehrende Leistungen nicht ausdrücklich vom Gemeinderat genehmigt werden müssen. Alle vier Angeklagten plädierten auf nicht schuldig. Da noch drei Angeklagte und Zeugen einvernommen werden müssen, wurde die Verhandlung auf 21. Jänner 2014 vertagt.
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