Arbeiterkammer Freistadt
Beratungen stiegen um mehr als das Doppelte

Klaus Riegler ist Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Freistadt. | Foto: AK OÖ
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BEZIRK FREISTADT. Die Covid-19-Pandemie löste weltweit eine Krise in bisher noch nicht gekanntem Ausmaß aus. Das fordert(e) die Arbeitnehmer so stark wie noch nie: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen der Beschäftigten schlugen sich auch in den Beratungszahlen der Arbeiterkammer (AK) Freistadt nieder. Bis zum Shutdown gab es in diesem Jahr 671 Anrufe bei den AK-Beratern im Bezirk. Von Mitte März bis Ende Mai mehr als doppelt so viele, nämlich 1.517. Darüber hinaus wurden 97 Mails mit arbeitsrechtlichen Fragen individuell und persönlich beantwortet. In ganz Oberösterreich wurden am Spitzentag, dem 16. März 2020, 5.011 verzweifelte Anrufer registriert.

Regelungen waren oft unklar

„Wir haben innerhalb kürzester Zeit auf telefonische und E-Mail-Beratung umgestellt und damit durchgehend ein zuverlässiges Beratungsangebot für unsere Mitglieder sichergestellt, das auch intensiv genutzt wurde“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler. Sehr fordernd waren die Beratungen auch deshalb, weil es eine wochenlange Flut an Gesetzen, Verordnungen und Erlassen gab, die zum Teil mehrmals geändert wurden. „Dabei entstanden zwangsläufig viele Unklarheiten, weil Regelungen der Regierung missverständlich waren und tagelang den Ankündigungen in den Regierungspressekonferenzen hinterherhinkten“, sagt Riegler.

Fragen zu Urlaub besonders häufig

Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Homeoffice und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube. "Man muss seinem Vorgesetzten nicht sagen, wo man seinen Urlaub verbringt. Ein Auslandsaufenthalt darf in keinem Fall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Auch eine Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests gibt es nicht. Sollten Sie dem Verlangen des Arbeitgebers freiwillig nachkommen, dann muss er die Kosten des Tests ersetzen", fasst Riegler die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammen.

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