Es wieder richtig krachen lassen
Beim beliebten Feuerwerk zu Silvester gibt es einiges zu beachten.
HERMAGOR. Pünktlich zum Jahreswechsel findet man in allen Geschäften auch wieder die verschiedensten Silvesterböller.
Niemanden gefährden
"Bei den Feuerwerkskörpern muss eine Verwendungsanleitung in deutscher Sprache beigelegt sein. Diese muss unbedingt gelesen und eingehalten werden. Das Abschießen eines Feuerwerks sollte außerdem immer in nüchternem Zustand durchgeführt werden, gerade zu Silvester", erklärt Rene Pettauer, Pressebeauftragter der Freiwilligen Feuerwehr Hermagor. Raketen müssen außerdem aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden. Bei verbogenen oder sogar gebrochenen Leitstäben von Raketen dürfen diese nicht mehr verwendet und niemals aus der Hand abgeschossen werden. Auf jeden Fall soll auch auf eine eventuelle Waldbrandverordnung Rücksicht genommen werden.
Drei Kategorien
Eingeteilt werden die Sprengkörper dabei in drei Gruppen. Die Kategorie F1 ist bewilligungsfrei und ab zwölf Jahren verwendbar. Die Gruppe F2 ist ab 16 Jahren verwendbar und im Ortsgebiet bereits bewilligungspflichtig. Die dritte Kategorie nennt sich F3. Diese ist erst am 18 Jahren erlaubt, erfordert einen Befähigungsnachweis und muss vor dem Abschuss auf jeden Fall bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden.
Keine Einsätze
"Gott sei Dank hatte ich in meiner Laufbahn bei der Freiwilligen Feuerwehr Hermagor in der Silvesternacht noch keinen Einsatz auf Grund von pyrotechnischen Gegenständen erleben müssen", sagt Pettauer. Einzig vor einigen Jahren kam es um 23.55 Uhr zu einem Großeinsatz der Feuerwehren der Gemeinde in einem Hotelbetrieb in Tröpolach, welcher sich als vermutlicher „Scherz“ eines Gastes herausstellte.
Trockenheit macht Probleme
Wie im letzten Jahr könnte aber auch heuer die Trockenheit ein Problem werden. Sollte es dieses Jahr zu einer ähnlichen Situation auf Grund der Trockenheit kommen, so kann das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen durch die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinden verboten werden. "Es kommt natürlich immer auf den Niederschlag an, ob eine solche Waldbrandverordnung seitens der Bezirkshauptmannschaft erlassen wird", sagt Pettauer. Bei Übertretungen der Waldbrandverordnung konnten in den letzten Jahren Strafen von bis zu 7.720 Euro zu tragen kommen.
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