Gailtal
Wenn die Eisfläche nachgibt

Wiedenig rät, gesperrte Eisflächen zu meiden. | Foto: Rotes Kreuz Hermagor
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Die wärmeren Tage sorgen dafür, dass Eisflächen zu tauen beginnen. Was ist zu tun, wenn das Eis bricht?

GAILTAL. Mit den steigenden Temperaturen, die der Frühling mit sich bringt, beginnen die zugefrorenen Seen aufzutauen und die Eisdecke wird zunehmend brüchig. Immer wieder hört, liest und sieht man auch, dass waghalsige Personen, trotz Sperren und Warnungen, dennoch die Eisdecke betreten. Dabei kann es passieren, dass das Eis unter den Füßen nachgibt und die Personen einbrechen. Was sollte man tun, wenn man selbst davon betroffen ist? „Wenn man in das Eis einbricht, ist es ganz wichtig, Ruhe zu bewahren und sich bemerkbar zu machen“, rät Elisabeth Wiedenig, Bezirksgeschäftsleiterin des Roten Kreuzes Hermagor. Das eisige Wasser sorgt schnell dafür, dass es zu einer Bewegungseinschränkung der Muskulatur kommt, also einer Bewegungsunfähigkeit. Dadurch können sich betroffene Personen nur kurze Zeit über der Wasseroberfläche halten.

Retter in Not

Bemerkt man, dass jemand im Eis eingebrochen ist, ist es wichtig, der Person mitzuteilen, dass man sich um Hilfe kümmert. Eines ist jedoch tunlichst zu unterlassen: nämlich eigenmächtig versuchen, zur Unfallstelle zu gehen. „Erst-Helfer sollten sofort die Notrufnummer 144 wählen. Trotz der gebotenen Eile besteht für alle Beteiligten große Gefahr, da das Eis an der Einbruchstelle nicht tragfähig ist. Daher sollte man auch unbedingt am sicheren Ufer bleiben und alle weiteren Hilfeleistungen mit ausreichendem Abstand zu der betroffenen Person setzen", sagt Wiedenig. #%Sofern eine längere Leiter, ein ausreichend starkes und geeignetes Brett oder ein Ast im Nahbereich der Unfallstelle auffindbar sind, kann man diese mit Vorsicht der eingebrochenen Person zuschieben beziehungsweise zuwerfen, um sie aus dem Wasser zu ziehen. Sollte das nicht möglich sein, ist es wichtig, die eingebrochene Person unbedingt wach zu halten und abzuwarten, bis das erfahrene #%Rettungsteam eintrifft.

Richte Nachversorgung

Kann man die Person aus dem Eiswasser befreien, ist sie meist stark unterkühlt. Die Person sollte daher an einen möglichst windstillen und warmen Ort gebracht werden. Ebenso sollte die eingebrochene Person von den nassen Kleidungsstücken befreit, zugedeckt und warme, leicht gezuckerte Getränke zu sich nehmen. Zu vermeiden sind Massagen, Abreibungen oder alkoholische Getränke. „Man sollte nur dort Eislaufen gehen, wo die Eisfläche offiziell freigegeben wurde. Gerade jetzt im beginnenden Frühling sollte man keine Eisflächen mehr betreten. Das Auffrischen eines Erste Hilfe-Kurses kann immer helfen, sich in Notsituationen besser zurechtzufinden“, gibt die Bezirksgeschäftsleiterin als Tipp mit.

Wiedenig rät, gesperrte Eisflächen zu meiden. | Foto: Rotes Kreuz Hermagor
Rund um die Einbruchstelle ist das Eis nicht tragfähig. Vorsicht ist also geboten. | Foto: FW/Tiefenbrunn
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