Landesgericht Krems
Mit verbotenen Waffen gehandelt und Erlös nicht an PVA gemeldet

Sechs Monate bedingt für den Angeklagten. | Foto: Kurt Berger
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Zweite Verhandlungsrunde im Prozess gegen einen Gmünder, dem von der Staatsanwaltschaft der Besitz und Handel mit illegalen Schusswaffen und Faustfeuerwaffen vorgeworfen wird.

GMÜND. Er soll die Waffen an mehrere Abnehmer in Deutschland und Holland veräußert haben. Zudem wird dem Beschuldigten Sozialbetrug vorgeworfen, da er die Einkünfte aus dem Waffenhandel der PVA bei der Berechnung seiner Invalidenpension vorenthalten hatte.

Tatsachengeständig

Beim Prozessauftakt hatte sich der Beschuldigte tatsachengeständig gezeigt. Er gab jedoch an, er habe nur mit sogenannten Deko-Waffen gehandelt, die er teilweise umgebaut habe.

Erlöse verspielt

Es seien Sammlerstücke gewesen. Zum Betrug meinte er, er habe nicht gewusst, dass er diese Einkünfte hätte melden müssen. Außerdem hätte er die Erlöse aus den Waffengeschäften allesamt verspielt.

Frau wusste nichts

Auch seine Ex-Frau muss sich als Beitragstäterin verantworten, da sie ihre Wohnung und ihre Garage zur Lagerung der Waffen zur Verfügung gestellt haben soll. Darüber hinaus wurden über ihr Bankkonto Zahlungen abgewickelt.

Seine Ex-Frau hätte von alldem nichts gewusst, er habe die Zeit, wenn sie abwesend war, für Bastelarbeiten an den Waffen genutzt. Ihr Bankkonto habe er ohne ihr Wissen verwendet, nachdem er Privatkonkurs hatte anmelden müssen.

Schlussendlich endete das Verfahren glimpflich für die Beschuldigten. Die Ex-Frau wurde vom Vorwurf der Beitragstäterin freigesprochen, der Gmünder zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. 32.000 Euro wurden für verfallen erklärt. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger

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