Neue Jagdperiode
Neue Jagdaufseher im Bezirk Gmünd
Auf Grund der mit dem heurigen Jahr beginnenden neuen Jagdperiode gibt es im Bezirk Gmünd einen starken Wechsel bei den Jagdaufsehern.
BEZIRK GMÜND. Nach dem NÖ Jagdgesetz ist in jedem Jagdgebiet für einen ausreichenden Jagdschutz zu sorgen und sind zu diesem Zweck Jagdaufseher zu bestellen. Die Angelobung und Bestätigung der Jagdaufseher hat durch die Bezirkshauptmannschaft als Jagdbehörde zu erfolgen.
Die wesentlichen Aufgaben der Jagdaufseher sind die Überwachung des Wildschutzes sowie der behördlichen Anordnungen und Vorschriften. Die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die Wald und Natur betreffen, zählen ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Status einer öffentlichen Wache
Jagdaufseher sind berechtigt und verpflichtet, bei Übertretungen von Vorschriften Anzeigen zu erstatten. Sie haben auch das Recht, Personen, die gegen jagdrechtliche Personen verstoßen haben, festzunehmen, um sie zur Feststellung der Identität der Polizei vorzuführen. Bei begründetem Verdacht sind sie auch berechtigt, Personen und Fahrzeuge anzuhalten und zu durchsuchen.
Bezirkshauptmann Grusch erläutert: "Der Jagdaufseher hat den Status einer öffentlichen Wache und als solche polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Er ist der verlängerte Arm der Behörde, wenn es um die Einhaltung der Bestimmungen des Jagdrechtes geht."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.