Wer ist schuld an dem "Absaufen"?

Hermann Zeilinger zeigt, wie hoch das Wasser stand. Seit damals finden die Zeilingers bei Regen keine Ruhe mehr.
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  • Hermann Zeilinger zeigt, wie hoch das Wasser stand. Seit damals finden die Zeilingers bei Regen keine Ruhe mehr.
  • hochgeladen von Eva Jungmann

HOHENEICH. Für Hermann und Ilse Zeilinger ist das Leben seit rund vier Jahren ein einziges Fürchten. Fürchten vor dem nächsten starken Regenguss, vor dem nächsten länger andauernden Regen. Wenn das eintritt, ist ihr Hab und Gut, das sie sich vor rund dreißig Jahren erarbeitet haben, höchst gefährdet. Warum? Weil Oberflächenwasser wegen der im Jahr 2008 erfolgten Aufschüttung einer Senke außerhalb ihres Gartens nun nicht mehr schnell genug vom vorhandenen Kanalsystem, das sich zudem kurz vor ihrem Grundstück noch von 80 auf 40 cm Durchmesser verengt, abgeleitet werden kann. Das führt zu einer Überflutung des Zeilinger'schen Grundstückes. Bereits mehrfach wurde deren Keller bis zu einem dreiviertel Meter unter Wasser gesetzt, wodurch unter anderem auch das Auto kaputt ging. Das sei in den Jahrzehnten vor der Anschüttung nie der Fall gewesen. Die Familie Zeilinger wandte sich daher an die Gemeinde, respektive Bgm. Roland Wallner, mit der Bitte um Schadenersatz sowie Errichtung eines zweiten, zusätzlichen Kanalsystems. Ergebnislos. Schließlich sahen sich die Zeilingers gezwungen, ihr Recht einzuklagen. Dazu gibt es inzwischen ein – wegen der in Berufung gegangenen Gemeinde nicht rechtskräftiges – Urteil, das den Zeilingers in 1. Instanz Recht gibt. Nun wandte sich das verzweifelte Ehepaar an die Bezirksblätter mit der Bitte um mediale Hilfe. Der Rechtanwalt der Familie, Oswin Hochstöger, erläutert: "Meiner Rechtsansicht nach hat die Gemeinde die nötige Bewilligungspflicht für die Anschüttung umgangen, indem sie die Senke aufgefüllt hat, als dieses Gebiet noch Grünland war, das anschließend in Bauland umgewidmet wurde. Die Gemeinde kann ja nicht behaupten, sie wisse von diesen Gesetzen und Bestimmungen nichts."

Gutachter: Anschüttung mit schuld!
Das Gericht habe in der Causa einen Sachverständigen bestellt, der festgestellt habe, dass die Anschüttung mitverantwortlich für die Überschwemmung bei den Zeilingers war. Auf Grund dieses Gutachtens habe das Gericht zu Gunsten der Familie Zeilinger geurteilt.
Mit der Berufung der Gemeinde spiele diese nach Einschätzung des Rechtsanwaltes auf Zeit. Bgm. Roland Wallner wurde um eine Stellungnahme zu dem Fall gebeten. Er erklärte: "Unsere Haftpflichtversicherung hat uns zur Berufung geraten, weil es sonst möglich wäre, dass diese Gerichtsentscheidung als Präzedenzfall hergenommen wird." Den Vorwurf, man habe zuerst aufgeschüttet und dann umgewidmet um die Genehmigung zu umgehen, versuchte er zu entkräften – beides sei zeitgleich abgelaufen.

Fehler beim Planer?
Wallner berief sich auf die den Gesetzen entsprechende Kanaldimensionierung. Man werde sich nach dem nächsten Urteil gegebenenfalls am Planungsbüro schadlos halten, sollte dieses einen Fehler gemacht haben. Die Kanaldimension werde, sobald die 2. Siedlung jenseits der Straße gebaut sei, erweitert. Wallner wollte sich nicht festlegen, wie viele Jahre bis dahin vergehen würden.

Zur Sache:
Es vergingen nur etwa 30 Minuten zwischen dem Absenden der Bezirksblätter-Fragen an Bgm. Roland Wallner zum Hochwasser-Problem der Familie Zeilinger und einem Anruf der Gemeinde bei der Familie, worin diese zu einem Gesprächstermin gleich am nächsten Tag eingeladen wurde. Ilse Zeilinger: "Erstaunlich, vorher haben wir monatelang auf eine Reaktion gewartet. Kaum hatten wir uns an die Zeitung gewandt, lud man uns zum Gespräch ein." Das Gespräch hat Ilse Zeilinger und ihren Mann noch stärker beunruhigt: Man habe ihnen erklärt, welche Bauvorhaben umgesetzt werden. Das Dachflächenwasser der geplanten 1. Siedlung werde nämlich ebenfalls in das bestehende, bei starken Regenereignissen ohnehin überlastete Kanalsystem, das durch das Grundstück der Zeilingers führt, eingeleitet. Damit werde nach Meinung der Zeilingers die Gefahr einer Überflutung zusätzlich erhöht. Bgm. Roland Wallner bestätigte im Bezirksblätter-Gespräch, dass man, ehe am bestehenden Kanalsystem etwas geändert werde, zwei geplante Siedlungen errichten wolle. Wie viele Jahre bis dahin vergehen würden – diesbezüglich hielt sich der Bürgermeister bedeckt.

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