Huslich zieht Klage gegen FP zurück
Litschaus Bgm. Otto Huslich zieht die Klage wegen übler Nachrede gegen FP-Mandatare zurück.
¶„Außer Spesen nichts gewesen“, erklärt Bgm. Otto Huslich im Bezirksblätter-Gespräch zum Rückzug seiner Klage gegen die FP-Mandatare Gottfried Waldhäusl, Eduard Waltenberger und Gerhard Fürst und führt weiter aus: „Ich habe die Klage zurückgezogen, weil in der Sache selbst nicht zu erwarten war, dass eine Entscheidung herbeigeführt wird. Das Gericht hätte die Klage wegen Verjährung abgewiesen und so habe ich mich aus Kostengründen zu diesem Schritt entschlossen.“
Mit der juristischen Behandlung der Causa geht Huslich unfreundlich „zu Gericht“, denn das Bezirksgericht Gmünd hätte viel eher erkennen müssen, dass es nicht zuständig sei. Dadurch sei eine gewisse Frist abgelaufen gewesen.
Liegt Schuld beim
Bezirksgericht Gmünd?
Tatsache sei, dass nur Kosten entstanden seien und inhaltlich nichts geklärt sei. Waldhäusls Aussage, er sei freigesprochen worden, habe vor einigen Monaten nicht gestimmt und stimme auch heute nicht. Auf die Frage, wer die Gerichtskosten nun zahlen müsse, antwortet Huslich: „Der, der die Klage eingebracht und nun eingestellt hat, also ich.“
Naturgemäß anders deutet KO Gottfried Waldhäusl Huslichs Rückzieher: „Huslich und seine Handlanger bei der VPNÖ haben endlich kapiert, dass sie Kritiker der schwarzen Misswirtschaft in Litschau selbst durch Gerichtsprozesse nicht mundtot machen können. Daher sei den schwarzen Polit-Anklägern eines ins Stammbuch geschrieben: Unliebsame politische Gegner vor Gericht zu zerren, ist einer Demokratie unwürdig und wird auch glücklicherweise von unserer Rechtsprechung nicht unterstützt!“
Eva Jungmann
Zur Sache
Noch nicht zu Ende: Zu früh sollten sich die drei FP-Mandatare laut Bgm. Otto Huslich aber dennoch nicht freuen. In einem nachträglichen Anruf beim Bezirksblatt kündigte Huslich an: „Ich überlege einen Rechtsweg zu beschreiten, wo inhaltlich entschieden wird, ob eine Verleumdung oder üble Nachrede durch Abhaltung der Pressekonferenz vorliegt oder nicht.“
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