Asiatischer Laubholzbockkäfer - Lagerplatz für Baum- und Strauchschnitt aus der Pufferzone
Baum- und Strauchschnitt aller Laubholzarten in der Befalls- und Pufferzone darf nur zu Hackschnitzeln, die kleiner als 2,5 cm sind, verhackt und dann nach Kontrolle durch den Forstdienst aus der Befalls- und Pufferzone verbracht werden. Dieser Baum- und Strauchschnitt darf keinesfalls über die Biotonnen entsorgt werden!
Er darf aber im eigenen Garten gehäckselt und kompostiert oder getrocknet und im eigenen Ofen verheizt werden.
Sammelplatz
Alternativ kann unverhackter Baum- und Strauchschnitt auf einem Sammelplatz zwischengelagert und dort verwertet werden. Dieser Sammelplatz ist am Bauernhof der Familie Haimbuchner, Hiering 2 eingerichtet. Die Übernahmezeiten sind jeden Freitag von 09.00 bis 11.00 Uhr (ausgenommen sind Feiertage).
Nadelgehölze und Thujen werden nicht angenommen, da sie ohne besondere Behandlung oder Kontrolle aus der Befalls- und Pufferzone verbracht werden dürfen.
Es handelt sich bei dieser Vorgangsweise um eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers nach einer Richtlinie der EWG (= Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). Bitte achten Sie deshalb unbedingt auf die strikte Einhaltung dieser notwendigen Vorgehensweise. In allen auftretenden Fragen beraten Sie gerne die Mitarbeiter des Forstdienstes der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.