Bezirke Grieskirchen & Eferding
Diese Apotheken bieten Gratis Corona-Antigen-Schnelltests an
UPDATE: Neue Apotheken sind hinzugekommen – der Bericht wird laufend upgedated!
Die Apotheken in den Bezirken Eferding und Grieskirchen bieten kostenlose Corona-Antigen-Schnelltests an. Wichtig: Unbedingt vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
BEZIRKE GRIESKIRCHEN, EFERDING. Seit Montag, 8. Februar gibt es die Möglichkeit sich in Apotheken in ganz Österreich gratis mittels Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus testen zu lassen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das schrittweise erweitert wird. In der Region führen derzeit folgende Apotheken COVID-19-Antigentests an symptomfreien Menschen durch
Bezirk Eferding
- Aschach/Donau: St. Hubertus-Apotheke, Bahnhofstraße 38, Tel. 07273/6304
- Eferding: Stadt-Apotheke, Stadtplatz 15, Tel. 07272/2217
- Eferding: Christophorus-Apotheke, Linzer Straße 16, Tel. 07272/76950
Bezirk Grieskirchen
- Bad Schallerbach: Heilborn-Apotheke, Badstraße 12, Tel. 07249/480 31
- Gallspach: Apotheke "Zum heiligen Valentin", Valentin-Zeileis-Straße 25, Tel. 07248/626 04
- Grieskirchen: Apotheke Rizy, Stadtplatz 28, 07248/62661-0 - ab 22. Februar
- Haag am Hausruck: Apotheke "Zum Engel", Marktplatz 21, Tel. 07732/33 55
- Schlüßlberg: Apotheke Rizy,Handelspark 7, Tel. 07248/61707
So funktioniert der Gratis-Test in der Apotheke:
- Unbedingt vorher per Telefon einen Termin in der Apotheke ausmachen
- Zum Testtermin E-Card zur Identifikation mitnehmen
- Die Abstrichnahme erfolgt durch einen Apotheker unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
- Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurde.
- Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie von der Apotheke eine Testbestätigung, die, wenn sie nicht älter als 48h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.
- Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begeben Sie sich bitte in Selbstquarantäne und rufen Sie 1450. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Apothekerkammer.
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