LK appelliert
Respektvolles Miteinander zwischen Bauern und Ausflüglern

  • Wenn wir respektvoll miteinander umgehen, steht dem Freizeitspaß nichts im Weg.
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Freizeitaktivitäten sowie Land- und Forstwirtschaft brauchen respektvolles Miteinander. Die Landwirtschaftskammer und Bezirksbauernkammerobmann Martin Dammayr appellieren an die Vernunft der Ausflügler.

BEZIRKE. Jetzt beginnt wieder die Ausflugssaison. Die Natur ist Freizeit- und Erholungsraum,sie ist aber auch Arbeitsplatz und Lebensgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft. Durch Freizeitaktivitäten im ländlichen Raum kommt es immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft. In aller Regel helfen Informationen und Gespräche, um Verständnis und ein respektvolles, harmonisches Miteinander von Ausflüglern mit der ansässigen Bevölkerung zu erzielen. Auch die Gemeinden leisten mit einem koordinierten Vorgehen, klaren Beschilderungen und touristischen Konzepten ihren Beitrag.

"Wir Bäuerinnen und Bauern setzen bei einer Inanspruchnahme unserer Naturlandschaft durch Erholungssuchende auf ein gutes Miteinander, um die Lebensqualität der heimischen Bevölkerung und die Unversehrtheit der Natur zu bewahren. Mit Rücksichtnahme und Hausverstand steht einem harmonischen Freizeitgenuss nichts im Wege!",
Martin Dammayr, Bezirksbauernkammerobmann

Grundlegende Regeln:

  1. Nicht jeder Platz ist ein Parkplatz: Ein Hauptkonfliktthema ist das unerlaubte Abstellen von Kraftfahrzeugen auf landwirtschaftlichemGrund. Rechtlich stellt dies eine Besitzstörung dar, die mittels Klage vor den Bezirksgerichten zu verfolgen wäre. Für die betroffenen Landwirte stellt dies in der Praxis jedoch keine brauchbare Lösung dar: Oft hilft der Appell an den Hausverstand der Autofahrer. Das Abstellen der Autos auf öffentlichen Straßen kann dazu führen, dass dort mit breiteren landwirtschaftlichen Maschinen nicht mehr gefahren werden kann. Hier sind Aufmerksamkeit und Umsicht von Autofahrern gefragt.
  2. Rastplätze aufsuchen und keinen Müll zurücklassen:Gerade in Lockdown-Zeiten waren viele Ausflügler auf die Mitnahme von Verpflegung angewiesen. Dabei ist aber unbedingt rücksichtsvoll zu handeln: Wiesen sind die Nahrungsgrundlage des Viehs, daher darf keine Verunreinigung oder Abfall auf diese gelangen. Rechtlich sind bei Beschädigung und Verunreinigung von Wiesen Verwaltungsstrafen nach dem OÖ. Almund Kulturflächenschutzgesetz möglich. Darum beim Ausflug etwaigen Müll mitnehmen und fachgerecht entsorgen.
  3. Wiesen und Äcker gehören den Bauern:Wiesen werden beim Gassi-Gehen oft mit Hundekot verschmutzt und dieser landet im Endeffekt im Futtertrog der Rinder. Das ist nicht nur extrem unappetitlich, sondern kann bei Kühen zu schweren, unheilbaren Erkrankungen führen. Das Betreten von fremden Wiesen und Feldern ist rechtlich gesehen verboten. Bei Übertretungen kann auch geklagt werden. Bäuerliche Wiesen und Felder dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eigentümer betreten werden. Es ist auch verboten, sich Früchte von fremden Bäumen anzueignen. 
  4. Wegmarkierungen und Sperren beachten: Querfeldein-Märsche sind zu vermeiden. Im Wald schont es das Wild, wenn Wanderer auf den Wegen bleiben.Der Wald ist Privatgrund und kein öffentliches Gut. Jeder darf den Wald zu Erholungszwecken betreten, aber darf dort nicht mit dem Rad fahren. Das Spazierengehen ist erlaubt, weil dies ausdrücklich im Forstgesetz so geregelt ist. 

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