Sommerhitze schafft heiße Bedingungen für Feuerwehren
Seit 31. Juli herrscht die Waldbrandschutzverordnung in den Bezirken Grieskirchen & Eferding. Die hohen Temperaturen stellen für die heimischen Wälder und Einsatzkräfte eine besondere Herausforderung dar.
BEZIRKE (jmi). Sommer, Sonne und Hitze. Während sich die einen im Schwimmbad abkühlen, stöhnen Landwirte und Natur auf. Denn das trockene Wetter birgt auch viele Gefahren – und erschwerte Einsatzbedingungen für die Feuerwehren. Die Wasserversorgung war etwa Thema bei einem Hofbrand in der Tolleterau. Die alarmierten Feuerwehren konnten den nahen Bach in der ersten Einsatzstunde noch nützen. Dann musste ein angrenzender Fischteich das nötige Wasser liefern. "In unseren Bächen haben wir ein klares Wasserdefizit. Bei der Trattnach haben wir fast schon den Niedrigststand. Im Falle des Falles müssen wir auf längere Löschleitungen zurückgreifen oder Großlöschfahrzeuge aus Wels anfordern", erklärt Josef Murauer, Bezirksfeuerwehrkommandant in Grieskirchen.
Problem: Niedriger Grundwasserspiegel
Seinem Kollegen Thomas Pichler, Bezirksfeuerwehrkommandant in Eferding, bereitet die Wasserversorgung ebenfalls Kopfzerbrechen: "Der Grundwasserspiegel ist durch die Trockenheit erheblich gefallen. Darum mussten wir in gewissen Gemeinden wie Alkoven, Haibach und Stroheim bereits die Wasserversorgung mittels Nutzwassertransport gewährleisten", so Pichler. Dieser Situation sind sich auch die Feuerwehr-Einsatzkräfte im Bundesland bewusst. Seit 2017 setzen die Ortsgruppen die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung (GEP) um: Darin vermerken sie, wo Bedarf, etwa an einer Löschwasserstelle, besteht, um für den Ernstfall nachzurüsten.
Schutzverordnung seit 31. Juli in Kraft
Vorsicht statt Nachsicht – das gilt auch für die Bezirkshauptmannschaften (BH) Grieskirchen und Eferding: Mit 31. Juli haben sie die Waldbrandschutzverordnung für die beiden Bezirke ausgeschrieben. Verboten ist das Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden sowie in deren Gefährdungsbereichen. "Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", heißt es seitens der BH.
Das Verbot trifft auch die Feuerwehren selbst: "Wir haben bei unserem Bezirksjugendlager immer eine Feuerstelle – dieses mussten wir heuer aus brandtechnischer Sicht absagen. Durch Funkenflug besteht nämlich durchaus die Gefahr, dass sich Bäume oder trockene Felder entzünden", so Pichler. Beim Waldfest der Freiwilligen Feuerwehr Affnang (Gemeinde Gaspoltshofen) wiederum herrschte Rauchverbot.
Zur Sache: Waldbrandschutzverordnung
Die Waldbrandschutzverordnung ist für die Bezirke Grieskirchen und Eferding mit 31. Juli in Kraft getreten und dauert bis 31. Oktober an. Dieser zufolge ist jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Neben dem offenen Feuer ist dort auch der Funkenflug durch diverse Arbeiten untersagt – ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände, Glasflaschen und Glasscherben. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Wer gegen die Waldbrandschutzverordnung verstößt, kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet werden.
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