Bildungskarenz als Chance
BEZIRK. Die Bildungskarenz ist eine Möglichkeit, bei der man sich für einen bestimmten Zeitraum von seiner Arbeit freistellen lässt, um sich weiterzubilden. Sie ist bei berufsorientierten Weiterbildungen und Umschulungen möglich. Man wird bis zu maximal einem Jahr freigestellt und erhält während dieser Zeit vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Voraussetzung dafür ist, dass man seit sechs Monaten durchgehend bei dem Unternehmen beschäftigt ist und die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt. Der Arbeitnehmer kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen und behält seinen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber spart während der Bildungskarenz Personalkosten und erhält einen Mitarbeiter mit Zusatzqualifikationen. „Nachdem das Thema Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter bei uns einen sehr hohen Stellenwert einnimmt, sehen wir in der Möglichkeit, dass MitarbeiterInnen in Bildungskarenz gehen können, einen weiteren Baustein an Qualifizierungsmöglichkeiten. Gerade bei umfangreichen Ausbildungsmaßnahmen ist eine Bildungskarenz eine wunderbare Möglichkeit um frisches Know How ins Unternehmen zu bekommen und dabei die Ausbildungskosten sehr gering zu halten. Wir haben bisher nur gute Erfahrungen gemacht.“, bestätigt Sandra Pfob, Personalleiterin von Hali Bürmöbel in Eferding. Alle Infos gibt´s auf der Internetseite des Arbeitsmarktservice.
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