Steuerberatung
Steuertipps zum Jahreswechsel

An vielen Ecken kann gespart werden, weiß der Experte Herbert Stadler. | Foto: Gina Sanders - Fotolia
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Unternehmen bereiten sich schon jetzt auf das neue Jahr vor. Denn es gibt viel zu tun – wie und wo im neuen Jahr und auch jetzt noch gespart werden kann, verrät Herbert Stadler von Steuerberatungsbüro Stadler in Eferding.

BEZIRKE. Schon bei der Weihnachtsfeier kann gespart werden, indem man die Kosten in einem gewissen Rahmen hält. „Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern motivieren und schweißen das Team zusammen. Bis 365 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer dürfen diese Veranstaltungen kosten. Wird es teurer, muss man Sozialversicherung und Lohnsteuer für den Betrag darüber bezahlen,“ so Steuerberater Stadler. Auch bei den Geschenken für die Mitarbeiter gibt es einige Dinge zu beachten. Ein Tipp vom Experten lautet: "Schenken Sie Ihren Arbeitnehmern 186 Euro pro Jahr in Form von Gutscheinen. Diese sind ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.“
Im neuen Jahr können Unternehmer vor allem dann sparen, wenn ihr Gewinn mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird. Stadler rät: „Da es im Regelfall auf den Zu- beziehungsweisee Abfluss von Zahlungen ankommt, kann durch vorgezogene Zahlungen, Vorauszahlungen oder verschobene Einnahmen das Ergebnis entsprechend gesteuert werden. Aufgrund der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs ist es sinnvoll, Einkommen möglichst gleichmäßig über die Kalenderjahre zu verteilen.“

Umsatz beachten

Kleinunternehmer sollten sich zudem vergewissern, ob die Umsatzgrenze von 30.000 Euro eingehalten wurde. Wird die Grenze überschritten, kann es zum Verlust der Steuerbefreiung kommen. Auch für Dienstnehmer hat der Steuerberater noch wichtige Infos: „Wer in seiner Arbeitnehmerveranlagung Ausgaben für Fortbildung, Fachliteratur, Arbeits- oder Kommunikationsmittel, doppelte Haushaltsführung und Ähnliches steuermindernd geltend machen möchte, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Zahlungen auch tatsächlich noch vor dem 31. Dezember getätigt werden. Wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt auch hier: Wer Ausgaben vorzieht, kommt früher zu seiner Steuerersparnis.“

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