ÖGB Grieskirchen/Eferding
Wie bekomme ich Geld vom Finanzamt retour?

Die Arbeitnehmer können ihre Anträge bis zu fünf Jahren rückwirkend stellen. 
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Versicherungen, Kosten für Zahnersatz oder die Betriebsratsumlage: Die Liste der Ausgaben, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können, ist lang. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) Grieskirchen/Eferding hilft seinen Mitgliedern dabei, sich ihr Geld vom Finanzamt zurückzuholen.

BEZIRKE. „Viele Arbeitnehmer glauben, sie würden bei der Arbeitnehmerveranlagung nichts bekommen oder wissen gar nicht, wie sie es am besten angehen sollen. Sie schenken damit dem Finanzminister Geld, und das jedes Jahr“, berichtet ÖGB Regionalsekretär Peter Schoberleitner. Das ÖGB Regionalsekretariat Grieskirchen/Eferding bietet deshalb Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um den sogenannten Lohnsteuerausgleich an. „Besonders sinnvoll ist die Arbeitnehmerveranlagung für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferienjobber und Personen, die während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt oder in Karenz gegangen sind“, so Schoberleitner. „Für Eltern gibt es auch den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag, sowie den Familienbonus.“ Außerdem sind Sonderausgaben, Krankheitskosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Auch bei der Pendlerpauschale und beim Pendlereuro gibt es für 2022 teuerungsbedingt eine Erhöhung. Die Arbeitnehmer können die Anträge bis zu fünf Jahren rückwirkend stellen. 

Mehr Infos rund um die Arbeitnehmerveranlagung gibt es beim ÖGB Grieskirchen/Eferding unter Tel. 07248/6411 54710.

Die Arbeitnehmer können ihre Anträge bis zu fünf Jahren rückwirkend stellen. 
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ÖGB Regionalsekretär Peter Schoberleitner | Foto:  ÖGB/Peter Schoberleitner
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