„Tod von Grisu war ein Versehen“

Jäger müssen  beim Abschuss von Tieren mit großer Sorgfalt vorgehen und dürfen nur schießen, wenn sie sich ihrer Sache sicher sind. | Foto: Hassl
  • Jäger müssen beim Abschuss von Tieren mit großer Sorgfalt vorgehen und dürfen nur schießen, wenn sie sich ihrer Sache sicher sind.
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Der Abschuss eines Hundes in Rum sorgt für Aufsehen. Der Jäger hat sich beim Hundehalter entschuldigt und spricht von einem Versehen. Die Rumer Polizei untersucht den Vorfall noch.

RUM (sf). Schock für den Rumer Landwirt Heinz Maier, sein treuer Hund Grisu, ein Bernhardiner-Labrador-Mischling wurde in der Nacht auf den Freitag der vorvergangenen Woche in der Nähe seines Hofes erschossen und liegengelassen, Spaziergänger fanden ihn am nächsten Tag. Der Garzahnhof liegt etwas außerhalb von Rum und ist von Wiesen und Wäldern umgeben, wo auch gejagt wird. Bald stellte sich heraus, dass der Schütze ein Jäger war, der vom Jagdpächter die Erlaubnis hatte, Füchse zu schießen. „Der Schütze hat sich mittlerweile bei mir entschuldigt und erklärt, er habe meinen Hund mit einem Fuchs verwechselt“, erzählt Maier. Grisu hatte ein schwarzes Fell und war viel größer als ein Fuchs. „Grisu war acht Jahre alt und in der Gegend bekannt“, bemerkt Maier, „er war ein typischer Hofhund und hat im Stall geschlafen, wo das Tor nicht abgeschlossen war. Mein Hund hat sicher nie gewildert.“ In der Nacht in der er erschossen wurde, wanderte der gutmütige Vierbeiner um Mitternacht über die Wiese, die noch zum Garzahnhof gehört. „Anhand der Blutspuren kann man rekonstruieren, was passiert ist“, erklärt Maier. „Der Schuss fiel, als Grisu noch mitten im Feld war, offensichtlich war die Verwundung aber nicht tödlich, weil er noch blutend über das Feld lief, unter dem Zaun durchkroch und bis in den Wald kam, wo er starb.“ Ob der Jäger nicht bemerkt hat, dass er das Tier getroffen hat, oder ob er es im Wald gesucht, aber nicht gefunden hat, ist noch unklar, jedenfalls wurde der tote Hund liegengelassen.

„Der Vorfall war ein Unglück und ein Versehen“, erklärte der Jagdpächter Norbert Rief, der aber wegen der laufenden Ermittlungen der Polizei nichts Näheres mehr zu der Sache sagen wollte.

„Ganz gleich, was bei den Untersuchungen herauskommt, mein Grisu wird davon nicht mehr lebendig“, kommentiert Maier. „Ich hoffe aber dass das Unglück allen eine Warnung ist und so etwas nicht mehr vorkommt. Für mich ist die Sache abgeschlossen und ich werde in der Angelegenheit nichts mehr unternehmen.“ Die Polizei ermittelt allerdings noch weiter.

Polizei untersucht den Vorfall
„Strafrechtlich gesehen ist ein Tier eine Sache, wir ermitteln also zunächst einmal wegen Sachbeschädigung“, erklärt dazu der zuständige Beamte, Bezirksinspektor Obendorfer von der Polizeiinspektion Rum. „Im Zuge der Erhebungen prüfen wir natürlich auch alle anderen Umstände wie z.B. war der Jäger berechtigt zu schießen, hat er alle Sicherheitsvorschriften befolgt und so weiter. Wenn ich die Untersuchungen abgeschlossen habe, wird der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt, die dann entscheidet.“ Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, nur wenn der Staatsanwalt zum Schluss kommt, dass der Jäger den Hund vorsätzlich erschossen hat, würde Anklage erhoben.

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