Jugendlicher Erpresser drohte mit afghanischer Mafia
ST. PÖLTEN (ip). Erst im Februar dieses Jahres wurde ein 16-Jähriger aus dem Bezirk St. Pölten wegen Erpressung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Jetzt kamen für weitere Erpressungen und einer versuchten Nötigung sechs Monate bedingt dazu (rechtskräftig).
Staatsanwalt Karl Fischer betonte, dass der arbeitslose Bursche „großes Glück hat“, da er zu den Tatzeiten im Herbst 2013 noch unter das Jugendstrafrecht gefallen sei und damit nur die Hälfte des Strafmaßes, nämlich bis zu fünf Jahren Haft, ausfassen könnte.
Bursch zahlte aus Angst
Der 16-Jährige lernte eines seiner Opfer am Bahnhof in St. Pölten kennen. Nachdem er dessen Telefonnummer hatte, forderte er den Schüler auf, Drogen bei ihm zu kaufen. Der Schüler hatte damit aber nichts am Hut, daher drohte ihm der Beschuldigte, dem Vater des Opfers vom Drogenkonsum des Sohnes zu erzählen. Aus Angst zahlte der Bursche vier Mal insgesamt 500 Euro.
Viel zu wenig für den 16-Jährigen, der in Spitzenzeiten bis zu 3.000 Euro pro Monat für den Eigenkonsum von Cannabis verpulverte. Mit der Drohung „Ich bringe dich um, wenn du jemanden was erzählst“ versuchte er noch weiter Druck auf den Schüler auszuüben. Immerhin stand auch ein Widerruf einer bedingten Vorverurteilung vom November 2013 auf dem Spiel.
Richter ließ Milde walten
Ein weiteres Opfer, von dem er nur die Telefonnummer hatte, wollte er ebenfalls mit Drogen beglücken, um an Geld zu kommen. Der 14-Jährige erhielt dabei einige Anrufe und die SMS-Drohung: „Wenn ich das Geld nicht bekomme, kriegst du Probleme mit der afghanischen Mafia!“
Trotz der massiven Vorwürfe ließ der Schöffensenat unter dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger Milde walten. „Ich habe das Gefühl, dass Sie noch die Kurve kratzen können“, meinte der Jugendrichter und warnte gleichzeitig: „Bei der nächsten Kleinigkeit gehen Sie in Haft!“
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