Jugendlicher Vergewaltiger muss in Anstalt
REGION (ip). Nach zwei Gutachten, die sich hinsichtlich der Zurechnungsfähigkeit eines 14-jährigen Türken zum Tatzeitpunkt widersprachen, wurde nun in einem weiteren Gutachten bestätigt, dass der Schüler zwar an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, bzw. an einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades leide, aber bei der Vergewaltigung eines 13-jährigen Burschen und der sexuellen Nötigung eines 13-jährigen Mädchens zurechnungsfähig gewesen sei.
Beide Vorfälle ereigneten sich Mitte Jänner 2017 im Großraum St. Pölten - wie die Bezirksblätter berichteten. Während er dem Mädchen nachging, es zu Boden drängte und begrapschte, zwang er den Burschen, sich in einem Park auf eine Bank zu knien, um ihn zu vergewaltigen. Opfervertreterin Maria Strohmayer wurde für die beiden Jugendlichen Schadenersatz in Höhe von 500, bzw. 2.500 Euro zugesprochen. Darüber hinaus haftet der Türke für eventuelle Folgeschäden.
Verteidiger Georg Thum erkannte im Namen seines Mandanten die finanziellen Forderungen an. Wäre, wie in einem der beiden ersten Gutachten, ein „unzurechnungsfähig“ zum Tragen gekommen, hätte man seinen Mandanten sofort bedingt entlassen und einer ambulanten Behandlung zuführen können.
Der Schöffensenat unter dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger folgte der Forderung von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, der aufgrund der Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen für eine entsprechende Bestrafung mit gleichzeitiger Anstaltseinweisung plädierte. Der Anteil der Freiheitsstrafe beträgt dabei zwei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.