Kontodaten aus dem Müll gefischt

- <b>Für zwei der insgesamt</b> sechs Angeklagten, die teilweise im Bezirk St. Pölten wohnhaft sind, musste der Prozess vertagt werden.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
Betrüger sollen entsorgte Auszüge für eigene "Bankgeschäfte" genutzt haben.
ST. PÖLTEN (ip). Die Leichtsinnigkeit von Bankkunden, die ihre Kontoauszüge in die Papierkörbe des Geldinstituts werfen, machten sich zumindest zwei Männer zunutze. Einer von ihnen fischte in den Nachtstunden die Auszüge aus dem Müll, der zweite Täter benutzte die Daten und überwies immer wieder Geldbeträge der Bankkunden auf sein eigenes Konto.
Sechs Beschuldigte vor Gericht
Sechs Beschuldigte, wobei einer davon durch Abwesenheit glänzte, teilten sich die Anklagebank am Landesgericht St. Pölten. Fünf Brüder aus Serbien, die teilweise im Bezirk St. Pölten wohnen, sowie ein Slowene mussten sich den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner stellen, der ihnen zusätzlich noch eine lange Liste an Bestellbetrügereien zur Last legte.
„Meine Brüder haben nichts damit zu tun“, erklärte der 27-jährige Serbe, der als Motiv für seine „Bankgeschäfte“ Spielsucht nannte. Schwer belastet wurden die Brüder von dem 36-jährigen Slowenen, der sich aber massiv in Widersprüche zu den Tatbeiträgen der anderen verwickelte. Bei den Bestellbetrügereien habe er nur helfen wollen und für den 27-Jährigen Pakete von der Post geholt. Als Adressaten waren existente Personen angeführt, aus deren Postkasten man entweder die gelben Zettel fischte oder davor bereits auf den Zusteller wartete, um die Sendungen anzunehmen.
Freispruch für drei Angeklagte
Großes Lob zur Fairness gab es seitens der Verteidigung für den Staatsanwalt, der seinerseits bekannte: „Ich werde keinen Kontoauszug mehr in der Bank wegwerfen!“ Die rund 50 Fakten ordnete er schließlich den zwei Hauptangeklagten zu, deren Prozess vorerst vertagt werden musste.
Unter Applaus und tränenreichen Umarmungen verließen drei der angeklagten Serben mit einem rechtskräftigen Freispruch den Gerichtssaal. Richter Markus Grünberger begründete damit, dass die bloße Anwesenheit der Brüder im Auto nicht als Tatbeitrag zu werten sei.
(Text und Fotos: Ilse Probst)


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