Notrufnummer 144 bei Schlaflosigkeit gewählt

- <b>Vor Richterin</b> Doris Wais-Pfeffer zeigte sich der Beschuldigte einsichtig.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
ST. PÖLTEN/HERZOGENBURG (ip). Sieben Mal stand ein Einsatzfahrzeug vor seiner Tür, nachdem ein 39-Jähriger zwischen 27. April und 14. Mai 2013 66 Mal die Notrufnummer der Rettung gewählt hatte. „Ich möchte den diensthabenden Arzt sprechen“, „der diensthabende Arzt soll zurückrufen“, sagte der laut Gutachten Zurechnungsfähige. Hilfe lehnte er jedoch ab. Wegen ähnlicher Anrufe hatte er bereits ein Verfahren provoziert. „Ich werde in der Nacht wach und rufe dann planlos irgendwen an“, begründete der Beschuldigte sein Verhalten. Nachdem ihm sein Handy gesperrt worden war, habe er eben den Notruf gewählt. Zudem bediente er sich am Wein von zwei Nachbarn, deren Kellerabteile er aufbrach. „Wennst an Durscht hast, dann sagst mir´s. Ich schenk dir den Wein“, hat einer der beiden nach dem ersten Einbruch gemeint. Den Schaden bezeichnete der Pensionist gegenüber der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer als Bagatelle. Mit einer bedingten Strafe von acht Monaten gab ihm die Richterin noch eine Chance, erteilte ihm aber die Weisung, seine bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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