Richtlinien sind einzuhalten
In der Siedlung Jaidhof gibt es Probleme mit freilaufenden Hunden
Die Richtlinien des NÖ Hundehaltegesetzes müssen von HundebesitzerInnen eingehalten werden.
JAIDHOF (don). „Es stimmt, dass Beschwerden aus der neuen Siedlung in Jaidhof am Gemeindeamt gemeldet wurden“, bestätigt Bgm. Franz Aschauer und meint: „Nicht jeder Gartenbesitzer ist glücklich darüber, wenn er ungebetenen Besuch von einem Hund erhält.“ Im NÖ Hundehaltegesetz wird genau angeführt, welche Richtlinien Hundeführer und ihre Vierbeiner zu beachten haben.
Auch Exkremente der Vierbeiner müssen entfernt werden
Der Hundeführer hat Hunde an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich und funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Jegliche Exkremente des Tieres müssen darüber hinaus unverzüglich beseitigt und entsorgt werden. „Im Sinne gutnachbarlicher Beziehungen appellieren wir an alle Hundebesitzer, ihre Tiere nicht frei in der Siedlung herumlaufen zu lassen und Hundekot von Grünflächen und Gehsteigen zu entfernen“, fordert Aschauer auf.
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