Sexspiel eskaliert
REGION (ip). Von „massiven Folgen für die Frau“ sprach der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien im Prozess gegen einen 34-Jährigen aus dem Bezirk St. Pölten Land, der beim Sex mit seiner Partnerin plötzlich völlig ausrastete und heftig zuschlug.
Frau erlitt psychische und physische Schäden
Ursprünglich musste sich auch die Frau vor Gericht verantworten, da der 34-Jährige Kratz- und Schürfwunden erlitten hatte. Bien zog den Strafantrag gegen die Frau aber zurück, als sich herausstellte, dass sie sich nur gegen die Übergriffe des Mannes gewehrt habe und keinesfalls mit derartiger Gewaltanwendung einverstanden gewesen sei. Anwalt Josef Gallauner wechselte daher vom Verteidiger zum Opfervertreter. Seine Mandantin habe nicht nur eine Rissquetschwunde, mehrfache Hämatome und einen Trommelfellriss erlitten, sie habe sich auch in psychotherapeutische Behandlung aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung begeben müssen. Laut Gutachten sei ihre Beeinträchtigung nicht als leichte, sondern als schwere Verletzung zu werten. Als vorerst symbolischen Schmerzensgeldbetrag forderte er 1.500 Euro, von dem der 34-Jährige 1.000 Euro anerkannte.
Angeklagter weist Empfehlung zur Psychotherapie zunächst zurück
Der Angeklagte bekannte sich zunächst nicht schuldig, änderte schließlich jedoch seine Verantwortung, wobei er betonte, keinesfalls die Absicht gehabt zu haben, seine Partnerin so zu verletzen. Auf Vermutungen des Richters, der von Drogeneinfluss und Aggressionsproblematik sprach, reagierte der Beschuldigte heftig. „Ich weiß, dass ich nicht aggressiv bin!“, wies er zunächst die Empfehlung des Richters zur Psychotherapie zurück. „Sie sind sogar im Verfahren aggressiv gewesen.“, konterte dieser und bot dem Angeklagten ein kurzes Gespräch mit Verteidiger Peter Schobel vor dem Gerichtssaal an.
Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe
Schobel konnte seinen Mandanten beruhigen und verkündete bei der Rückkehr in den Saal: „Selbstverständlich mit Therapie einverstanden!“, wobei er auch in seinem Plädoyer die Notwendigkeit einer derartigen Maßnahme für den bislang unbescholtenen Mann betonte.
Dementsprechend ergänzte der Richter das Urteil mit einer Weisung zur Therapie, sowie Bewährungshilfe, einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je zwanzig Euro (120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten stimmten alle Beteiligten zu.
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