"Spitalskrimi": Ende nach neun Jahren

- <b>Freispruch in allen Fakten:</b> Stefan Gloß und Karl-Heinz Straubinger vor dem Verhandlungssaal C des Obersten Gerichtshofes.
- Foto: privat
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
Neun Jahre kämpfte der ehemalige Materialverwalter des St. Pöltner Landesklinikums für seine Unschuld.
ST. PÖLTEN (jg). Von einem "korrupten Sumpf" war die Rede und Medien berichteten von "Selbstbedienung im Spital" – Wegen Untreue und Geschenkannahme wurde ab dem Jahr 2005 gegen Karl-Heinz Straubinger, ehemaliger Materialverwalter des St. Pöltner Spitals, ermittelt.
Vorgeworfen wurde ihm, seinem damaligen Vollmachtgeber, der Stadt St. Pölten, durch überteuerte Aufträge einen Vermögensnachteil zugefügt und sich selbst durch Provisionen und Gutscheine einen Vorteil verschafft zu haben. So soll er etwa in den Jahren 2001 bis 2004 für die Auftragserteilung Gutscheine für Lokale im Gesamtwert von 1.130,70 Euro angenommen haben.
Verurteilung und Berufung
Straubinger wurde 2010 in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 22.500 Euro verurteilt. Damit war aber nicht Schluss. Auf Berufungen folgten mildere Urteile, bis der Pensionist vergangene Woche schließlich am Obersten Gerichtshof von fünf Richtern in allen ihm vorgeworfenen Punkten freigesprochen wurde.
Die Medienberichte und die "überlange Verfahrensdauer" seien belastend für seinen Mandanten, der um Verständnis bat, zu den für ihn erfreulichen Ausgang keine Stellungnahme abgeben zu wollen, gewesen, sagt Stefan Gloß. "Die Presse sollte auf Beschuldigte mehr Rücksicht nehmen, sie könnten auch unschuldig sein", so der St. Pöltner Rechtsanwalt, der auf Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen verweist, die sich letztlich als "nicht rechtens" herausgestellt hätten. Die Akten zur Causa Straubinger stapeln sich in seinem Büro. Und einige Unterlagen werden noch dazukommen: "Wir werden vom Bund Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro verlangen, weil selbst das Oberlandesgericht Wien unrichtig entschieden hat", kündigt Gloß eine Beschwerde beim Gerichtshof in Straßburg an.
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