Terrorismusprozess endete mit drei Freisprüchen

- Die drei Angeklagten leugneten, jemals etwas mit Terrorismus zu tun gehabt zu haben.
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
ST. PÖLTEN (red). Aufgrund der dünnen Beweislage sprach ein St. Pöltner Schöffensenat drei Tschetschenen im Zweifel frei (nicht rechtskräftig). Den Terrorismusprozess ins Rollen brachte ein Mithäftling der Angeklagten, der einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben hatte.
Plastiksprengstoff für Terrorgruppe
In dem Schreiben behauptete der angebliche Zeuge, dass er davon Kenntnis habe, dass drei Insassen der Justizanstalt St. Pölten im Frühjahr 2013 bei seinem Zellengenossen M., der derzeit eine achtjährige Haftstrafe verbüßt, 30 Kilo C4-Plastiksprengstoff und vier bis sechs Bomben mit Fernzündern und großer Reichweite bestellt hätten. Bestimmt seien die Waffen für eine tschetschenische Terrorgruppe, die in Syrien für den Dschihad kämpfe.
M. habe laut Anklage zunächst abgelehnt, da er mit Tschetschenen, die er abfällig nur „Schwarze“ nannte, keine Geschäfte mache. Aufgrund eines gemeinsamen Bekannten – ein krimineller Zampano aus Moskau – habe er dann doch eingewilligt. Schließlich habe er sich wieder gegen die Aktion entschieden und dies in einem Brief an den Moskauer entschuldigend erklärt.
Anrufe nach Syrien
Zahlreiche Umstände ließen die Beamten des Verfassungsschutzes und der Terrorismusbekämpfung entsprechende Nachforschungen anstellen, die schließlich zum Prozess gegen die Häftlinge führten. Vor allem die ursprünglichen Aussagen des Häftlings M., der von sich selbst behauptet hatte, mit guten Kontakten nach Moldawien selbst schon Waffen nach Europa, insbesondere nach Österreich gebracht zu haben, sowie der Aussage seines Zellengenossen, der im Prozess nur per Video zu sehen war, aber auch das Sicherstellen des Briefes an den Moskauer und der Auswertung des Handys von einem der Beschuldigten, auf dem drei Anrufe nach Syrien festgestellt wurden, schienen klare Beweise für die kriminellen Aktivitäten des Trios.
Angaben mit "Blödsinn" abgetan
Mit mulmigem Gefühl, war das Terrorismusproblem doch hautnah, verfolgten die Zuhörer den Prozess, bei dem vor allem M. seine ursprünglichen Angaben mit „Blödsinn“ abtat. Dies hatte er allerdings bereits bei seinen Aussagen vor Beamten angekündigt. Den Brief an den Moskauer könne ohnehin keiner verstehen, da er in Ganovensprache verfasst sei. Auch der Zeuge im Video verharmloste mit „Vielleicht-Sätzen“ die massiven Anschuldigungen. Nicht zuletzt bestritten die drei Angeklagten, jemals etwas mit Terrorismus zu tun gehabt zu haben.




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